Bis zum 23. November 2026 findet die Wahl der Seniorenvertretung statt. Hier erklären wir, wie Sie an der Wahl teilnehmen können und beantworten die häufigsten Fragen. Wir erweitern die Seite fortlaufend.
Wie kann ich an der Wahl teilnehmen?
Sie können ausschließlich per Brief an der Wahl zur Seniorenvertretung teilnehmen. Wenn Sie wahlberechtigt sind, schicken wir die Wahlunterlagen automatisch an Ihre Meldeadresse. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Die Unterlagen erreichen Sie voraussichtlich zwischen dem 29. Oktober bis 13. November 2026. Damit Ihre ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig wieder bei uns ankommen, schicken Sie sie bitte so bald wie möglich zurück. Spätestens sollten Sie den Brief am 19. November 2026 in die Post geben. Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief im Ausland abschicken, müssen Sie das Porto selbst zahlen.
Alternativ können Sie Ihre Wahlunterlagen vom 29. Oktober bis 23. November 2026, 16 Uhr, während der Öffnungszeiten bei uns im Wahlamt ausfüllen und abgeben.
Wann muss mein Wahlbrief beim Wahlamt sein? Kann ich ihn auch abgeben statt verschicken?
Ihr Wahlbrief muss uns bis spätestens 23. November 2026, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Briefs tragen Sie.
Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis 23. November 2026, 16 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.
Alternativ können Sie Ihre Wahlunterlagen vom 29. Oktober bis 23. November, 16 Uhr, während der Öffnungszeiten bei uns im Wahlamt ausfüllen und anschließend abgeben.
Was, wenn ich vor dem 23. November 2026 umziehe?
Ich ziehe innerhalb Kölns um
Wenn Sie sich zwischen dem 20. Oktober und 23. November 2026 innerhalb Kölns ummelden, bleiben Ihre alten Wahlunterlagen gültig. Sie erhalten von uns keine neuen Unterlagen, auch wenn Sie in einen anderen Stadtbezirk ziehen.
Ich ziehe aus einer anderen Gemeinde nach Köln
Wenn Sie sich bis einschließlich 19. Oktober 2026 in Köln anmelden, erhalten Sie automatisch Wahlunterlagen, sofern Sie abstimmungsberechtigt sind.
Wenn Sie sich ab dem 20. Oktober 2026 neu in Köln anmelden, sind Sie für die Wahl der Seniorenvertretung nicht wahlberechtigt und erhalten keine Wahlunterlagen.
Ich ziehe aus Köln weg
Wenn Sie sich zwischen dem 20. Oktober und dem 23. November 2026 in einer neuen Gemeinde anmelden, sind Sie in Köln nicht mehr wahlberechtigt. Sollten Sie schon Wahlunterlagen erhalten und eventuell zurückgeschickt haben, werden sie ungültig und bei der Auszählung nicht berücksichtigt.