Wenn Sie den Stimmzettel zur Wahl der Seniorenvertretung nicht selbst lesen, falten oder ankreuzen können, dürfen Sie sich dabei von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Diese Person darf Ihnen ausschließlich bei der Durchführung helfen. Die Hilfsperson darf nicht:
- Einfluss auf Sie nehmen
- Ihre selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung ersetzen oder verändern
- in einem Interessenkonflikt stehen
Sie bestimmen die Hilfsperson selbst. Sie können zum Beispiel eine vertraute Person auswählen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Wobei genau darf mir eine Hilfsperson helfen?
Die Hilfsperson darf Ihnen beim Ausfüllen, Falten und Einlegen der Wahlunterlagen in die Umschläge helfen. Sie darf Ihnen außerdem dabei helfen, den Wahlbrief zur Post zu bringen.
Welche Pflichten hat eine Hilfsperson?
Geheimhaltung: Die Hilfsperson ist verpflichtet, alles geheim zu halten, was sie durch die Unterstützung über Ihre Wahl erfährt.
Umsetzung des Willens der wählenden Person: Die Hilfsperson ist verpflichtet, Ihren Willen als wählende Person bei der Stimmabgabe umzusetzen. Sie bestätigt dies, indem sie die Versicherung an Eides statt unterzeichnet. Bei einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt macht sich die Hilfsperson strafbar.