Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt. 

Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

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Online-Bestellung

Hier können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online bestellen

Kontakt

Adresse und Öffnungszeiten der Abteilung Vollstreckung