Wenn die Stadt Köln Geld an Sie überweisen muss, erfordert das zwei Arbeitsschritte: Auszahlungsanordnung und Zahlung.

  • Die zuständige Dienststelle, zum Beispiel für Miete, Sozialhilfezahlungen oder Beihilfen erteilt eine schriftliche Anordnung, eine so genannte Auszahlungsanordnung. Diese Enthält Betrag, Empfängerin beziehungsweise Empfänger und den Zeitpunkt, wann überwiesen werden soll und schickt diese an die Stadtkasse, nicht zu verwechseln mit der Stadtsparkasse!
  • Die Stadtkasse prüft dann die Auszahlungsanordnung und führt die Zahlung grundsätzlich so rechtzeitig aus, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt auf Ihrem Girokonto gutgeschrieben wird.

Diese beiden Schritte sind streng voneinander getrennt, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist und um Missbrauch zu verhindern.

Bitte bedenken Sie auch, dass es je nach Kreditinstitut etwas länger dauern kann, bis das Geld Ihrem Girokonto gut geschrieben ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich also bitte zuerst an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter, bei dem Sie die Zahlung beantragt haben. Falls dies erfolglos sein sollte, versuchen wir Ihnen weiterzuhelfen.

Erwarten Sie dagegen eine Rücküberweisung oder Erstattung wegen überzahlter Forderungen, so überweist die Stadtkasse diese an die Erstattungsberechtigten oder den Erstattungsberechtigten in eigener Zuständigkeit, sofern ihr die entsprechende Bankverbindung bekannt ist. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Wenn nicht, dann teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit.