Die Lohnsteuerkarte aus Papier wurde abgeschafft und durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Das bedeutet für Sie: Seit 2011 werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt und der automatische Versand von Steuerkarten ist entfallen.

Die ELStAM sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie zum Beispiel Steuerklasse, Kirchensteuerabzugsmerkmale und Freibeträge.

Im elektronischen Verfahren werden den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen monatlich zur Verfügung gestellt. Steuerlich bedeutsame Änderungen im Melderegister, wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneinritt oder Kirchenaustritt, werden automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Lohnsteuer und elektronisches Lohnsteuerverfahren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Über die Seite Ihres Finanzamtes gelangen Sie auch zum ElsterOnline-Portal mit Auskünften zu Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte.

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen

Steuer-Identifikationsnummer verloren oder vergessen?

Ihre Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) steht auch in Ihrem Einkommenssteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des Finanzamtes über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Sie können auch nach vorheriger Terminvereinbarung in einem unserer Kundenzentren vorsprechen. Dort werden Ihnen die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer ID-Nummer mitgeteilt. Allerdings können wir nicht garantieren, dass die uns übermittelten Daten korrekt sind.

Wenn Sie Ihre SteuerID in den eingangs erwähnten Unterlagen nicht finden, empfehlen wir Ihnen deshalb, Ihre ID-Nummer beim Bundesamt für Steuern erneut anzufordern.

Bundeszentralamt für Steuern