Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds sieht eine Förderung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Stadtteil Lindweiler tätigen Einrichtungen, Vereine, Bewohnergruppen, einzelne engagierte Bewohner*innen und sonstige Institutionen des Stadtteils haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Verbesserung im Stadtteil beziehungsweise an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf der Grundlage einer kommunalen Richtlinie entschieden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wenn Sie eine interessante Idee haben, die die folgenden Kriterien erfüllt, können Sie einen schriftlichen Antrag einreichen und Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen:
- Aktivierung des Bewohnerengagements
- Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft
- Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe
- Stärkung des Images und der Identität.
Ihr Projekt muss im Stadtteil Lindweiler umgesetzt werden und ihm und seinen Bewohner*innen zugute kommen. Sie dürfen vor der schriftlichen Bewilligung durch uns noch nicht mit dem Projekt beginnen. Maximal können Sie pro Projekt einmalig 4.500 Euro beantragen.
Welche Projekte können durch den Verfügungsfonds finanziert werden?
Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.
Es können zum Beispiel finanziert werden:
- Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil
- Mitmachaktionen
- Imagekampagnen
- und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil
Förderfähige Projektbeispiele können sein:
- Angebote für Kinder und Jugendliche
- Kunstprojekte
- Bildungsprojekte
- Pflanzaktionen
- Sportaktionen mit Sommerfest
- und vieles mehr ...
Was wird nicht gefördert?
Maßnahmen, für die andere Fördermittel vorrangig einzusetzen sind und deren Durchführung auch ohne die Förderung aus dem Verfügungsfonds sichergestellt ist, können aus diesem nicht gefördert und finanziell unterstützt werden. Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Maßnahmen und Projekte können nicht über den Verfügungsfonds finanziert werden.
Wie erhalte ich eine Förderung aus dem Verfügungsfonds?
Um eine Projektfinanzierung aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, müssen Sie beim Amt für Stadtentwicklung einen schriftlichen Antrag einreichen. Bitte verwenden Sie den Antrag, den wir hier für Sie bereitstellen. Diesen können Sie an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Über die Vergabe der Fördermittel wird auf der Grundlage der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Lindweiler" entschieden. Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte auch dieser Richtlinie.
Nach Ende Ihres Projektes verwenden Sie bitte diese Formulare zur Dokumentation und Abrechnung:
Geförderte Projekte
Beispiele geförderter Projekte: Ob Malaktion, Schaukasten oder Alphabetisierungskurs – der Verfügungsfonds hat bereits eine Reihe von guten Projekten in Lindweiler möglich gemacht.