Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Rat für das Gebiet Mülheim Süd-West die Soziale Erhaltungssatzung am 3. Februar 2022 beschlossen. Nach Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt ist die Satzung am 24. März 2022 in Kraft getreten und somit gültig.
Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den historischen Kern der ehemals selbständigen Stadt Mülheim. Auch die direkt angrenzenden Bereiche westlich von Clevischer Ring und Bergischer Ring sowie das historisch mehr bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den Mülheimer Stadtgarten und Gebiete nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße gehören dazu.