Übersichtsplan des Stadtgebietes mit Markierung der Hochhäuser© Astoc Architects and Planners

Nichts steht so sehr für die Identität Kölns wie der Dom. Inmitten der historischen Innenstadt verkörpert er mit seiner Höhe von 157 Metern das baukulturelle Erbe der Stadt und ist zugleich Gesicht und Wahrzeichen. Als wachsender Metropole stellen sich Köln jedoch neue Aufgaben, die eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern. Wo und mit welchem Anspruch wollen wir über neue Höhenentwicklungen in der Stadt sprechen? Das Höhenentwicklungskonzept innere Stadt – kurz HEK – liefert hierauf die passenden Antworten.

 

Was ist das Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt?

Das Höhenentwicklungskonzept innere Stadt liefert durch das Zusammenspiel

  • eines räumlichen Plans 
    Wo sind neue Vorhaben denkbar und wo nicht? 
  • und der Anwendung des Höhenentwicklungskonzeptes
    Welchen Anforderungen muss ein neues Vorhaben gerecht werden?

die Grundlage zur Steuerung künftiger Höhenentwicklungen in Köln. 

Dadurch können wir einerseits strategische Ziele für die Stadtentwicklung festigen und andererseits transparente und verbindliche Spielregeln für alle Akteur*innen definieren. Die sogenannte innere Stadt umfasst dabei den städtischen Raum bis hin zum äußeren Grüngürtel.

Grafische Übersicht der Regelwerke des Höhenentwicklungskonzeptes© ASTOC Architects and Planners

Der räumliche Plan

Der räumliche Plan dient zur ersten Einordnung möglicher Vorhaben. Er unterteilt hierbei die innere Stadt in Bereiche, in denen keine Höhenentwicklung stattfinden soll und in Bereiche, in denen es wiederum denkbar ist. 

Als Schutzbereiche gelten: UNESCO-Pufferzonen und Sichtachsen des Doms, der Bereich der Innenstadt sowie kleinteilige Siedlungsbereiche. Möglichkeitsbereiche werden insbesondere an Stadtachsen und Ringen, entlang großer blau-grüner Infrastrukturen sowie in Gebieten im Wandel und Campusarealen definiert.

Räumlicher Plan zum Höhenentwicklungskonzept

Kartenübersicht der bestehenden Hochhäuser im Stadtgebiet Köln© ASTOC Architects and Planners

Die Anwendung

Das Höhenentwicklungskonzept kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Vorhaben die Höhe von 40 Metern beziehungsweise seine Umgebung um 30 Prozent übersteigt und mit dem räumlichen Plan vereinbar ist. Tritt dieser sogenannte "Auslöser" ein, kann die Eignung des Vorhabens geprüft und die Planungsstufen des Höhenentwicklungskonzeptes durchlaufen werden.

Grafische Darstellung des Ablaufs einer Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Höhenentwickklungskonzeptes von der Planung bis zur Realisierung© ASTOC Architects and Planners

Ziel der Eignungsprüfung ist es, zu einem frühen Zeitpunkt im Prozess eine Prüfung wesentlicher planerischer Belange vor­zunehmen. Diese bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage und schaffen gegenseitige Verbindlichkeit über Eignung und Qualitäten des Vorhabens in den fol­genden Planungsschritten. Eine deutliche Strukturierung in vier Prozessschritte sorgt dabei für eine klare Erwartungshaltung auf beiden Seiten. Eine durchgängige Steuerung und definierte Zuständigkeiten schaffen neue Möglichkeiten, qualitativ hochwertige Bauvorhaben zu realisieren.

Darstellung des Ablaufs einer Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Höhenentwicklungskonzeptes von der Planung bis zur Realisierung© ASTOC Architects and Planners

Wie ist das Konzept entstanden?

2020 hat uns der Hauptausschuss damit beauftragt, ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrheinischen Bereich innerhalb des äußeren Grüngürtels – innere Stadt – zu erarbeiten. Bestehende Planwerke sollten diesem neuen Konzept zugrundegelegt werden. Zusätzlich sollten Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben unter Beteiligung der Stadtöffentlichkeit entwickelt werden.

Mit dem Blick auf verschiedene europäische Metropolen und ihre Instrumente zur Steuerung der Höhenentwicklung haben wir im April 2021 ein erstes Fachsymposium durchgeführt. Hier haben wir gemeinsam mit externen Expert*innen die Kölner Aufgaben- und Zielstellung für das Höhenentwicklungskonzept präzisiert.

Im September 2022 haben wir erste Ansätze zum räumlichen Plan, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozesses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. In anschließenden Arbeitsterminen mit der Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan haben wir unsere Ansätze weiter ausgearbeitet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 4. Mai 2023 in einem ersten Schritt ein vorläufiges Bewertungsinstrument für neue Vorhaben beschlossen. Dieses definiert erhöhte Anforderungen an Qualität und Prozess neuer Vorhaben mit einer Höhe ab 40 Metern sowie 30 Prozent Überschreitung der umgebenden Bebauung. 

Am 14. März 2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Grundsätze für die Entwicklung des räumlichen Plans beschlossen. Dadurch konnte ein erster Konsens über die zu steuernden Inhalte des Höhenentwicklungskonzepts vereinbart und eine Basis für denräumlichen Plan geschaffen werden.

Im zweiten Fachsymposium am 22. August 2024 haben wir die Ergebnisse des Konzepts der Öffentlichkeit vorgestellt. Gemeinsam mit Expert*innen haben wir den Stand des Höhenentwicklungskonzepts präsentiert. Im Fokus standen dabei die beiden Podiumsrunden, in denen die letztlichen "Anwender*innen" des Konzepts gemeinsam diskutieren konnten: Architekt*innen, die bekannte Kölner Hochhäuser entworfen haben, Investor*innen, die neue Vorhaben in die Umsetzung bringen sowie Vertreter*innen aus der Politik und von uns, die dazugehörige Prozesse inhaltlich begleiten und entscheiden.

Vom 8. bis 30. August 2024 hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich online an der Diskussion zu beteiligen und die Inhalte des räumlichen Plans zum HEK auf unserem Portal meinungfuer.koeln zu kommentieren. 

Anschließend haben wir das HEK finalisiert und den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Mit der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 6. Februar 2025 wurde das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns beschlossen.

Weitere Informationen

Beschluss Entwicklung eines Höhenentwicklungskonzept, April 2020

Videoaufzeichnung des ersten Fachsymposiums, April 2021

Beschluss über die Bewertung neuer Vorgaben, Mai 2023
Beschluss über die Grundsätze des räumlichen Plans, März 2024
Ergebnisse der Online-Beteiligung, August 2024
Beschluss Höhenentwicklungskonzept, Februar 2025

Kontakt