Bewerbungsfrist für Kandidierende endet am 2. Oktober

Für die Wahl der Seniorenvertretung werden noch Kandidierende gesucht. Bis Freitag, 2. Oktober 2026, können alle Personen, die in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet und 60 Jahre oder älter sind, ihren Wahlvorschlag für die Wahl der Seniorenvertretung einreichen. Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist für eine Kandidatur nicht erforderlich.

Am Montag, 23. November 2026, endet die Abgabefrist für die reine Briefwahl zur Seniorenvertretung Köln (SVK), die alle fünf Jahre neu gewählt wird. In jedem der neun Stadtbezirke werden fünf Vertreter*innen, maximal sechs gewählt. Damit ist die SVK wohnortnah in jedem Bezirksrathaus für die Bürger*innen erreichbar.

Weitere Voraussetzungen, um Kandidat*in zu werden:

Kandidat*innen müssen mindestens drei Monate vor der Wahl in dem Stadtbezirk wohnen, in dem sie kandidieren möchten. Kandidierende, die derzeit nicht Mitglied der Kölner Seniorenvertretung sind, müssen mindestens 20 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem eigenen Stadtbezirk sammeln, um antreten zu können. Die dafür nötigen Formulare werden vom Wahlamt ausgegeben.

Die Wahlvorschläge inklusive der Unterstützungsunterschriften müssen spätestens am Freitag, 2. Oktober 2026, 18 Uhr, vollständig und im Original beim Wahlamt eingereicht werden. Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. So können gegebenenfalls noch Korrekturen gemacht und Rückfragen geklärt werden.

Sonderregelung für Senior*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit:

Wenn in einem Stadtbezirk fünf Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit gewählt wurden, kann es dort ein sechstes Mitglied geben, das eine ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Voraussetzung ist, dass es mindestens zwei Kandidierende mit nicht-deutscher/doppelter Staatsangehörigkeit gibt. Der oder die Kandidierende mit den meisten Stimmen ist dann als sechstes Mitglied gewählt.

Die Wahl findet als reine Briefwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Kölner*innen ab 60 Jahre, die mindestens seit dem 19. Oktober 2026 in Köln gemeldet sind. Wahlberechtigte erhalten die Wahlunterlagen automatisch an die Meldeadresse. Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Unterlagen kommen voraussichtlich zwischen dem 29. Oktober bis 13. November 2026 bei den Wahlberechtigten an. Jede*r Wähler*in kann eine*n bis fünf Kandidat*innen wählen. Gewählt wird pro Stadtbezirk. Gewählt sind die fünf Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in ihrem Stadtbezirk. Weitere Informationen zur Wahl und Kontaktdaten der Seniorenvertretungen in den Bezirksrathäusern sind verfügbar unter:

Wahlen Seniorenvertretung der Stadt Köln

Die Seniorenvertretung (SVK) ist die Anlaufstelle für alle Menschen ab 60 Jahren und berät sie zu deren Anliegen. Sie arbeitet freiwillig, ist unabhängig von Parteien und Religionen. Die SVK informiert die Öffentlichkeit darüber, was die Politik für ältere Menschen tut, und vertritt die Interessen älterer Menschen gegenüber der Stadt und den Einrichtungen für Senior*innen. Sie berät Rat, Verwaltung und andere Einrichtungen, bevor wichtige Entscheidungen für ältere Menschen getroffen werden. Außerdem ermutigt die SVK ältere Menschen, sich aktiv im öffentlichen Leben einzubringen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit