Verhandlungen über einen Doppelhaushalt 2027 / 2028
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD und Oberbürgermeister Torsten Burmester bekennen sich zu einer gemeinsamen Verantwortung für Köln und haben sich auf eine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur und die Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Doppelhaushaltes für die Jahre 2027 und 2028 und eine entsprechende mittelfristige Finanzplanung verständigt.
Um die finanzielle Eigenverantwortung der Stadt Köln zu erhalten und ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden, ist eine Stabilisierung des städtischen Haushalts in der laufenden Ratsperiode unumgänglich. Köln steht ebenso wie viele andere Kommunen in NRW vor dramatischen finanziellen Herausforderungen: Steigende Investitionserfordernisse in die Infrastruktur, massiv anwachsende Ausgaben in zentralen kommunalen Handlungsfeldern und die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an eine leistungsfähige und effiziente Stadtverwaltung sind nicht mehr ausreichend gegenfinanziert.
Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die bestehende Verwaltungsstruktur weiterzuentwickeln und organisatorisch so aufzustellen, dass Entscheidungen schneller getroffen, Zuständigkeiten klarer gebündelt und vorhandene Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden können. Dabei kommt dem digitalen Fortschritt und dem Einsatz von KI eine zentrale Rolle zu. Es besteht eine gemeinsame Verständigung, dass nun ein Dreiklang aus Sparen, Erhalten und Stärken notwendig ist.
Die grundlegenden Leitlinien dabei sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, für mehr Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, den Wirtschaftsstandort Köln zu stärken und der Verantwortung für die Weiterentwicklung der Umwelt- und Klimaresilienz Kölns gerecht zu werden. Auf Grund der anstehenden Nachbesetzungen von zwei Beigeordnetenstellen in den nächsten Wochen war eine Verständigung über die zukünftige Verwaltungsstruktur kurzfristig erforderlich. Diesem Vorschlag haben die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD heute in den Fraktionssitzungen ebenso zugestimmt wie der Fortführung der Haushaltsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2027 / 2028.
Die Neuordnung der Dezernate soll in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt 2026 werden die Geschäftsbereiche der bisherigen Dezernate I, VI und IX neu geordnet und an den prioritären Aufgabenfeldern der nächsten Jahre ausgerichtet:
- Das bisherige Dezernat I wird zu einem effizienten Verwaltungsdezernat weiterentwickelt, das wichtige Querschnittsämter der internen Verwaltungssteuerung (Personal- und Verwaltungsmanagement, Digitalisierung und Informationstechnik, strategisches Büroflächen-management) in dem Geschäftsbereich eines Dezernates vereint.
- Mit der gleichzeitigen Schaffung eines neuen Dezernates IX zu einem Dezernat "Sicherheit, Ordnung und Recht" wird das für eine Großstadt zentrale Thema Sicherheit auch organisatorisch in der Verwaltungsstruktur abgebildet und mit dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Ausländeramt, der Berufsfeuerwehr sowie dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zentral gebündelt.
- Im Dezernat VI wird der bisherige Geschäftsbereich um die Themen Stadtentwicklung, Regionales und Wirtschaftsförderung ergänzt, sowie die Funktion eines "Stadtbaumeisters" eingerichtet und so ein umfassend aufgestelltes Baudezernat geschaffen.
Im Rahmen eines zweiten Schrittes im Jahr 2028 wird die Anzahl der Fachdezernate auf acht reduziert und die jeweiligen Geschäftsbereiche in ihren Aufgabenschwerpunkten weiter geschärft:
- Dezernat IV umfasst neben den bisherigen Zuständigkeiten für Bildung, Jugend und Sport auch die Themenbereiche Soziales (Sozialplanung, Sozialamt, Jobcenter) und Wohnen (Wohnungsamt).
- Das 2026 neu strukturierte Dezernat IX erhält zusätzlich das Gesundheitsamt und wird umbenannt in Dezernat V "Sicherheit, Ordnung, Recht und Gesundheit".
Der Oberbürgermeister nimmt darüber hinaus folgende politische Verständigung zur Kenntnis: Die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD werden im Rat rechtssichere Wahlverfahren beschließen. Sie sind sich darüber einig, bei der Besetzung der Beigeordnetenstellen folgenden Voten zu folgen:
- bei Dezernat I "Allgemeine Verwaltung, Personal und Digitalisierung" dem Votum der SPD-Fraktion,
- bei Dezernat II "Finanzen und Gleichstellung" dem Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
- bei Dezernat III "Mobilität" dem Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
- bei Dezernat IV "Bildung, Jugend, Soziales, Sport und Wohnen" dem Votum der SPD-Fraktion,
- bei Dezernat V (zunächst: IX) "Sicherheit, Ordnung, Recht" (und später zusätzlich "Gesundheit") dem Votum der CDU-Fraktion,
- bei Dezernat VI "Stadtentwicklung, Wirtschaft, Planen und Bauen" dem Votum der CDU-Fraktion,
- bei Dezernat VII "Kunst und Kultur" dem Votum der CDU-Fraktion,
- bei Dezernat VIII "Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften" dem Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bei der Besetzung der Funktion der*des Stadtdirektors*in, welche 2026 erfolgen soll, werden sich die Fraktionen dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anschließen.