Stadt duldet Aufstellelemente auf Außengastronomieflächen vorerst bis 21. Mai 2023

Gastronom*innen müssen die während der Corona-Pandemie auf ihren Außengastronomieflächen errichteten Wind- und Wetterschutzelemente – dazu gehören u.a. Plexiglas-Veranden, Holzzäune oder Palettenwände – vorerst bis zum 21. Mai 2023 nicht entfernen. Wegen der Vielzahl der in den vergangenen Tagen eingegangenen Nachfragen von Gastronom*innen und der von ihnen geäußerten Unsicherheiten bezüglich der Regelungen wird die Stadt Köln die Wind- und Wetterschutzelemente zunächst weiterhin dulden.

Bei den regulären Kontrollen von Gastronomiebetrieben und ihren Außengastronomieflächen werden die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln jedoch – das ist gesetzlich vorgeschrieben – die Einhaltung baurechtlicher, verkehrsrechtlicher und ordnungsrechtlicher Regelungen kontrollieren. Diese dienen insbesondere dazu, dass der öffentliche Raum barrierefrei und verkehrssicher ist und dass Rettungswege freigehalten werden.

Grundlage der Kontrollen ist stets die dem*der Gastronom*in erteilte Erlaubnis für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes mit den jeweiligen Auflagen. Rein stadtgestalterische Aspekte wie etwa Farbtöne von Sonnenschirmen sind in der Regel nur als Hinweise für den*die Gastronom*in in die Erlaubnis aufgenommen und werden nicht kontrolliert.

Eine Ausnahme bilden die Bereiche in der Stadt, für die eine Gestaltungssatzung gilt – beispielsweise für den Rheingarten und den Bahnhofsvorplatz.  

Zum Hintergrund:

Gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW dient das "öffentliche Straßenland" der Allgemeinheit zum Gemeingebrauch, unter anderem zum Aufenthalt, zu kommunikativen oder sozialen Zwecken. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, für die generell eine Erlaubnis erforderlich ist.   Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Gastronom*innen – abweichend von der o.g. Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis – temporär Elemente zum Wind- und Wetterschutz in einem vereinfachten Verfahren (lediglich anzeigepflichtig) aufstellen.

Diese Elemente durften seit November 2020 aufgestellt werden, damit Gastronom*innen während der Pandemie auch bei winterlichen Temperaturen ihre Gäste im Freien bewirten konnten. Zum einen sollte dadurch das Risiko von Ansteckungen gesenkt, zum anderen die Gastronomie in einer schwierigen Zeit unterstützt werden.

Die Stadt Köln hatte die Gastronom*innen bereits auf dem Vordruck der "Anzeige" für das Aufstellen von Wind- und Wetterschutzelementen darauf hingewiesen, dass mit der Beendigung der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen zum 31. März 2023 die angezeigten Elemente aus dem öffentlichen Raum zu entfernen sind.

Gastronom*innen, die über eine im regulären Verfahren erteilte Sondernutzungserlaubnis verfügen, sind und waren von der zeitlichen Begrenzung nicht betroffen.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit