Pilotprojekt: Stadt Köln setzt Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um

Der Finanzausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Montag, 5. September 2022, die Mittel für das Pilotprojekt "Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik" bewilligt. Das vom Amt für Integration und Vielfalt betreute Projekt soll Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe an kommunalpolitischen Prozessen und Projekten ermöglichen. Dies entspricht den Vorgaben aus Artikel 29 der UN- Behindertenrechtskonvention. Demnach ist "sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte wahrnehmen können, indem sie gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können".

Im Rahmen des Pilotprojekts sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Barrieren auf verschiedenen Ebenen (Sprache, Technik, Schrift, Formate, Zugang, Begleitung, etc.) zu überwinden. Leistungen wie beispielsweise Simultanübersetzung in einfache Sprache, Übersetzung in Gebärdensprache, Begleitung und Assistenz bei Sitzungen, Bereitstellung barrierefreier Unterlagen, Informationen in Leichte Sprache, Schriftdolmetschen und ähnliche Unterstützungen sollen angeboten und umgesetzt werden.

Das Projekt wird von einer Evaluation der Maßnahmen begleitet, die den realen Bedarf an Barrierefreiheit, die Qualität und Ausgestaltung der Maßnahmen sowie daraus abzuleitende Handlungserfordernisse für die Zukunft abbildet. Im Verlauf des Projekts können die Maßnahmen so gegebenenfalls stetig an die Bedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Es stehen Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, um das Projekt umzusetzen. Dieser Betrag wurde über den politischen Veränderungsnachweis in 2022 zugesetzt.

Aktuell sind 116.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Köln gemeldet. Die Bedarfe dieser Einwohner*innen müssen in Diskussionen, Planungen und Prozesse der Stadt Köln einfließen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kommunalen Veranstaltungen, Projekten, Gremien und Verfahren zur Entscheidungsfindung ist jedoch häufig noch eingeschränkt. So bestehen Barrieren etwa mit Blick auf Sprache, Technik, Dateiformate oder Veranstaltungsräume. Diese Barrieren erschweren eine Teilnahme oder machen sie unmöglich. Menschen mit Behinderungen können Anmerkungen zu ihren Bedarfen oft nicht zurückmelden, sodass ihre Interessen unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen oder Fragen beantwortet das Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln im Amt für Integration und Vielfalt per E-Mail.

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