Stadt Köln verbietet Verkauf, Ab- und Weitergabe an Minderjährige

Die Stadt Köln plant, den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Dienstag, 27. Mai 2025, beschließen. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas einzudämmen und Minderjährige besser zu schützen.

Der Missbrauch von Lachgas durch Minderjährige hat in Köln besorgniserregend zugenommen. Das Gas, das derzeit altersunabhängig frei verkäuflich ist, wird mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten, oft in auffälligen Verpackungen, die gezielt junge Menschen ansprechen. Der Verkauf von Lachgasflaschen an Kiosken erfüllt bisher nicht den Tatbestand einer Straftat/Ordnungswidrigkeit.

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige auf dem Gebiet der Stadt Köln verboten. Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Für den Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung können Geldbußen bis zu 1.000 Euro angeordnet werden.

Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dieser Verordnung Missbrauch entgegenwirken und dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen,

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Der regelmäßige und häufige Konsum von Lachgas kann schwere möglicherweise lebenslange folgen haben. Er kann zu schwerwiegenden Schädigungen des Rückenmarks und der peripheren Nerven führen: Es können Taubheitsgefühl, Muskelschwäche, Angstörungen, Harnverhalt und Inkontinenz auftreten. Die Schädigung der Gehirnfunktion führt zu Verhaltensänderungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und anderen psychiatrischen Symptomen. Eine Überdosierung und/oder missbräuchliche Anwendung kann aufgrund von Sauerstoffmangel Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit oder sogar Tod durch Ersticken hervorrufen.

Zu weiteren Informationen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit