Anträge auf Ausnahmegenehmigung können bis zum 5. Juli 2023 gestellt werden

Die Stadt Köln verhängt anlässlich der Parade zum Christopher Street Day (CSD) am Sonntag, 9. Juli 2023, ein Lkw-Fahrverbot. Das Verbot wird für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ausgesprochen und gilt von Samstag, 8. Juli 2023, 16 Uhr, bis zur Nacht von Sonntag auf Montag, 10. Juli 2023, 2 Uhr. Die Maßnahme ist mit der Polizei abgestimmt und soll die Sicherheit bei der Parade erhöhen.  

Das Fahrverbot gilt im Bereich folgender Straßen:

Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – Verlängerung Auffahrten zur Severinsbrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht betroffen. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.  

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können bis Mittwoch, 5. Juli 2023, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen kann heruntergeladen oder telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

ImVerkehrskalender der Stadt Köln wird zudem die Verkehrslage zum CSD-Wochenende zusammengefasst.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit