Zukünftige Bestattungsmöglichkeit in Krematorien wird mitaufgenommen

Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung vom 14. Februar 2013 soll durch eine Änderungssatzung ergänzt werden, die konkrete Gebühren für die neue Bestattungsform Kolumbarium in Köln festlegt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Mai 2023, diese Änderungssatzung beschlossen.

Die Fertigstellung des ersten städtischen Kolumbariums wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Sanierung und Umnutzung der Trauerhallen auf den Friedhöfen Weiß und Melaten beschlossen. Insgesamt werden künftig 616 Grabkammern angeboten.

Die aktuelle Vorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit