Geringe Regenmengen setzen den Gewässern in Köln auch in diesem Sommer zu
Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter extremer Trockenheit. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, manche haben bereits überhaupt kein Wasser mehr. Deswegen hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wie schon in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, verboten ist. Das Verbot gilt ab dem 18. Juni 2026, einen Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung. Vor allem den Grundstückseigentümer*innen, deren Gärten direkt an solchen Fließgewässern liegen, wird damit untersagt, Wasser zu entnehmen. Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohnehin ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht zulässig.
Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer – dies sind Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach – gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanlieger*innen. Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden.
Aktuell ist rechtsrheinisch der Selbach bereits vollständig trocken. Andere rechtsrheinische Bäche, wie beispielsweise Flehbach, Giesbach und Kurtenwaldbach, zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.
Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während zugleich die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes sowie zu einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen.
Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer*innen auf etwa 800 bis 900. Die Regelungen gelten ab 1. Juni bis 31. Oktober eines jeden Jahres innerhalb des Gültigkeitszeitraums dieser Allgemeinverfügung.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober 2030 und kann jährlich je nach Situation und Witterung angepasst werden.
Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht und ist abrufbar unter: Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern