Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch geänderte Planung notwendig

In Stadtteil Ehrenfeld soll auf einer rund 1,9 Hektar großen Fläche an der Franz-Geuer-Straße Planungsrecht zur Umsetzung eines urbanen Gebietes geschaffen werden. Daher stellt die Stadt Köln einen Bebauungsplan für das Gebiet Franz-Geuer-Straße auf.

Auf dem bisherigen Siemens Standort, eine ehemals gewerblich genutzte Fläche zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße, westlich der Bezirkssportanlage in Köln Ehrenfeld, werden zukünftig etwa 440 Wohneinheiten realisiert. Davon sollen mindestens 30 Prozent öffentlich gefördert sein. Außerdem ist eine Mischung aus gewerblichen Nutzungen wie Büros, Dienstleitungen oder der Versorgung des Gebietes dienender Gastronomie geplant. Damit folgt das Vorhaben den Zielen des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen) und leistet zugleich einen Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs.

Grund für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ist insbesondere der Entfall der nicht mehr erforderlichen Kindertagesstätte. Zur Kompensation wird ein höherer Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen im Plangebiet umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere Änderungen unter anderem am Stauvolumen und an der Tiefgaragenunterfahrung der Planstraße A vorgenommen.

Bürger*innen können von Donnerstag, 2. Juli 2026, bis Freitag, 17. Juli 2026, den Entwurf der ausgearbeiteten Planung mit Begründung sowie weiteren Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Köln einsehen unter:

www.beteiligung-bauleitplanung.koeln

Zusätzlich werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09.B44 – Zutritt über Raum 09.B43 (Gebäuderiegel B/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-30183 oder folgender E-Mail-Adresse gebeten:

bauleitplanung@stadt-koeln.de

Bürger*innen können während des Beteiligungszeitraumes Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs elektronisch über die folgende Internetseite übermitteln:

beteiligung-bauleitung.koeln

Bei Bedarf können Stellungnahmen außerdem schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Einzelheiten zur Veröffentlichung der Planentwürfe können den entsprechenden Mitteilungen und den dazugehörigen Anlagen der Vorlagen für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit entnommen werden.

Die Vorlage samt Anlagen ist im Ratsinformationssystem einsehbar:

Session Net | Mitteilung über die erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Absatz 3 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Nr. 66461/16 – Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit