Kölner*innen können weiterhin über Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele abstimmen
Drei Tage vor Ablauf der Abstimmungsfrist für den ersten Ratsbürgerentscheid in Köln haben 316.847 Kölner*innen (Stand 16. April, 15 Uhr) über eine Beteiligung der Stadt Köln an der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele als KölnRheinRuhr abgestimmt. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 38,99 Prozent der Abstimmungsberechtigten.
Noch bis Sonntag, 19. April 2026, 16 Uhr, kann abgestimmt werden. Wer seine Unterlagen nicht bis spätestens gestern (Mittwoch, 15. April) verschicken konnte, hat bis Sonntag, 19. April, 16 Uhr, die Möglichkeit, seinen Abstimmungsbrief in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk, einzuwerfen. Ausschließlich am Sonntag, 19. April 2026, 13 bis 16 Uhr, kann der Abstimmungsbrief zudem im Auszählzentrum, Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, Köln-Deutz, abgegeben werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Abstimmungsbriefs liegt bei der abstimmungsberechtigten Person.
Abstimmungsergebnis online verfolgen
Die Stadt Köln informiert über das Ergebnis der Abstimmung online. Die Auszählung der Stimmen beginnt am Sonntag um 18 Uhr. Interessierte Bürger*innen können gegen 19:30 Uhr die einlaufenden Ergebnisse live auf https://wahlen.stadt-koeln.de/ verfolgen. (Hinweis: Die Website ist erst ab Freitagmittag, 17. April, erreichbar.)
Es werden folgende Daten bereitgestellt:
- Gesamtergebnis für das Kölner Stadtgebiet
- Einzelergebnisse der neun Kölner Stadtbezirke
- Aktuelle Abstimmungsbeteiligung
Das Kölner Stadtgebiet ist in 132 Abstimmungsbezirke unterteilt. Da der Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, entfallen klassische Urnenstimmbezirke. Um die Beteiligung in den neun Kölner Stadtbezirken auf der Website technisch korrekt darzustellen, wurden zusätzlich neun – rein fiktive – Urnenbezirke angelegt. Aufgrund des stadtteilübergreifenden Zuschnitts ist eine Darstellung der Ergebnisse auf Ebene der einzelnen Stadtteile technisch nicht möglich. Die Abstimmungsbeteiligung wird nach und nach berechnet. Die exakte Abstimmungsbeteiligung ist erst nach Auszählung aller Abstimmungsbezirke korrekt.