Betäubungsmittel gefunden und illegale Nikotinbeutel sichergestellt
Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes haben mit Beamten der Polizei im Rahmen der "Ordnungspartnerschaft Ringe" (Opari) einen Kiosk im Stadtbezirk Innenstadt überprüft und dort sowohl eine nicht geringe Menge an Drogen als auch für den Verkauf unzulässigen Oraltabak ("Snus") vorgefunden. Angetroffen wurde der aktuelle Betreiber, der sich zum Zeitpunkt der Kontrolle allein im Kiosk aufhielt.
Während der Kontrolle entdeckten die Kölner Polizist*innen Betäubungsmittel in Form von rund 300 Gramm Cannabis, etwa 13 Gramm Kokain und 49 Opioid-Tabletten des Arzneistoffes "Tilidin". Außerdem befanden sich unter der Verkaufstheke eine Feinwaage, kleine Plastiktütchen und ein Messer, an dessen Klinge augenscheinlich Kokainrückstände waren. Die Polizei Köln fertigte eine Strafanzeige. Die städtischen Ermittler*innen stellten 17 Dosen skandinavischen Oraltabak sicher, der in Deutschland nicht verkauft werden darf. Wegen der Feststellungen untersagte das Ordnungsamt vorerst den weiteren Betrieb, schloss den Kiosk und versiegelte ihn. Ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung wurde eingeleitet.
Seit Oktober 2024 setzt das Ordnungsamt mit seinen Partner*innen einen Schwerpunkt auf Jugendschutz im Einzelhandel, besonders bei Kiosken und Trinkhallen. Begonnen hatte dies mit Testkäufen durch jugendliche Testkäufer*innen. Nach dem Ende des Straßenkarnevals gehen diese unvermindert weiter: Seit Aschermittwoch 2026 bis Dienstag, 31. März 2026, wurden 73 Betriebe bei Testkäufen im gesamten Kölner Stadtgebiet überprüft. 44 Betriebe fielen negativ auf. Dies entspricht einer Quote von rund 60 Prozent der Betriebe, die sich nicht an den Jugendschutz halten.
Nach den Testkauf-Versuchen sowie bei regelmäßigen allgemeinen Kontrollen von Betrieben gemeinsam mit der Polizei Köln oder der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln finden die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes weiter sehr viele ordnungswidrige Tatbestände als so genannten "Beifang" vor Ort. Dies betrifft sehr auffällig den unzulässigen Verkauf von Snus und illegalen Vapes. Bei Letzteren sind es Produkte mit mehr Zügen als gesetzlich zugelassen und fehlende Steuerbanderolen. "Snus" darf im EU-Raum – außer in Schweden – nicht verkauft werden.
Seit November 2025 mussten außerdem insgesamt fünf Gewerbeuntersagungs-Verfahren eingeleitet werden, weil in Kiosken oder Trinkhallen der Verkauf von Drogen "unter der Ladentheke" als zusätzliche Erwerbsquelle festgestellt wurde. Dieser Trend setzt sich aktuell fort. Neben klassischen Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain und Heroin fielen zuletzt auch vermeintliche "Legal Highs" auf, also beispielsweise E-Zigaretten und Vapes mit zu hohem CBD- oder THC-/HHC-Gehalt oder LSD-Derivate.
Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit seinen Sicherheitspartner*innen den Kontrolldruck weiter hochhalten. Dabei stehen neben Testkäufen und regelmäßigen Überprüfungen auch gezielte Nachkontrollen im Fokus – insbesondere, um sogenannte Strohmann- oder Strohfrau-Konstruktionen aufzudecken, über die ehemalige Betreiber*innen, denen das Gewerbe untersagt wurde, versuchen könnten, ihre Geschäfte im Hintergrund weiterzuführen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit und insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sondern senden auch ein unmissverständliches Signal an alle Gewerbetreibenden in dieser Branche: Gesetzestreue, Zuverlässigkeit und Verantwortung sind Grundvoraussetzungen für die Führung eines Gewerbebetriebs.