Für Führerscheine aus 1999 bis 2001 endet die Frist am 19. Januar 2026

Seit Januar 2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard erhalten. Die Europäische Union hat den Umtausch angeordnet, um ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument zu haben. Im Laufe der kommenden Jahre müssen in Deutschland rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Es handelt sich dabei um einen Umtausch, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Pflicht zum Umtausch betrifft "alte" graue, rosafarbene sowie Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Bis 19. Januar 2033 müssen nach einer EU-Richtlinie alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Der Umtausch wird nach Geburtsjahrgängen gestaffelt bis Januar 2033 erfolgen.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innenTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 vor 195319. Januar 2033
 1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
 1971 oder später19. Januar 2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
  1999 bis 2001  19. Januar 2026
  2002 bis 2004  19. Januar 2027  
 2005 bis 2007 19. Januar 2028
  2008  19. Januar 2029
  2009 19. Januar 2030
 2010 19. Januar 2031
  2011 19. Januar 2032
  2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache in einem der Kundenzentren in Köln oder per Online-Antrag erfolgen.

Führerschein-Pflichtumtausch gegen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkarten-format - Stadt Köln Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit