Tarif- und Preissteigerungen führen zu Gebührenerhöhungen in Köln
Die Abfallgebühren 2025 sollen für die Gebührenpflichtigen durchschnittlich um 9,27 Prozent steigen. Die Gebühren erhöhen sich je nach Größe und Art des Abfallbehälters zwischen 8,05 Prozent für die kleinste Einheit (20 Liter) und 9,72 Prozent für eine Müllschleuse mit 1.100 Liter.
Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung haben vor allem die im Rahmen der vertraglichen Preisgleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH (AWB) steigenden Logistikkosten in Höhe von 7,74 Prozent und zudem die um rund 35 Prozent steigenden Entsorgungskosten für den Restmüll. Preisgleitung meint die vertraglich vereinbarte Anpassung von Kosten, die sich aufgrund der Tarif- und Preisentwicklung am Markt verändern, beispielsweise für Personal, Kraftstoffe, Kapital. Weitere Gebührenveränderungen entstehen durch Leistungserweiterungen, beispielsweise Umsetzungen aus dem "Masterplan Sauberkeit" und dem "Zero-Waste-Konzept". Gebührenmindernd wirken sich die stärkere Kostenbeteiligung der Dualen Systeme bei der Sammlung von PPK (Papier, Pappe und Kartonage), sinkende Kosten für die Erfassung von Alttextilien wegen höherer Verwertungserlöse und der eingestellte Ausgleichsbetrag aus.
Die Straßenreinigungsgebühren 2025 sollen durchschnittlich um neun Prozent steigen. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien unterschiedliche Veränderungen von 5,6 bis 11,52 Prozent pro Frontmeter.
Einfluss auf diese Entwicklung haben auch hier hauptsächlich die im Rahmen der vertraglichen Preisgleitung der AWB steigenden Logistikkosten in Höhe von 8,24 Prozent. Weitere Gebührenveränderungen entstehen durch Umsetzungen aus dem "Masterplan Sauberkeit". Gebührenmindernd wirken sich insbesondere die sinkenden Verwaltungskosten und eine rückläufige Menge an Straßenkehricht aus, wobei auch hier insgesamt steigende Entsorgungskosten aufgrund eines höheren Verbrennungspreises entgegenstehen.
In der Anlage sind die Entwicklungen von Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ausführlich begründet.
Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2024, über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2025 entscheiden.
Die Abfallgebühren im Einzelnen:
Nach den neuen Satzungen wären 2025 im Teilservice beispielsweise zu zahlen:
- für eine 60-Liter-Tonne 382,58 Euro (vorher 352,13 Euro)
- für eine 120-Liter-Tonne 553,17 Euro (vorher 507,18 Euro)
- für eine 240-Liter-Tonne 924,06 Euro (vorher 844,08 Euro)
Im Vollservice würden 2025 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:
- für eine 60-Liter-Tonne 451,19 Euro (vorher 415,80 Euro)
- für eine 120-Liter-Tonne 659,52 Euro (vorher 605,89 Euro)
- für eine 240-Liter-Tonne 1.117,37 Euro (vorher 1.023,50 Euro)
- für einen 500-Liter-Behälter 2.114,81 Euro (vorher 1.934,87 Euro)
- für einen 770-Liter-Behälter 2.615,51 Euro (vorher 2.390,58 Euro)
- für einen 1.100-Liter-Behälter 3.552,08 Euro (vorher 3.242,78 Euro)
Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:
Nach den neuen Satzungen wären 2025 je Frontmeter zu zahlen:
- für Hauptstraßen, nur Fahrbahn 3,40 Euro (vorher 3,12 Euro)
- für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 11,88 Euro (vorher 10,85 Euro)
- für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn 5,49 Euro (vorher 5,05 Euro)
- für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 13,19 Euro (vorher 12,08 Euro)
- für Gehwege 8,25 Euro (vorher 7,57 Euro)
- für Fußgängergeschäftsstraßen 11,12 Euro (vorher 10,17 Euro)
Beispielrechnungen zur Entwicklung der Abfallgebühren 2025 vorbehaltlich der Abstimmung des Rates bei einem Mindestbehältervolumen von 20 Liter pro Person und Woche für Restmüll:
Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden 2025 bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne folgende Kosten anfallen: für den Teilservice 434,11 Euro (399 Euro in 2024) und für den Vollservice 514,27 Euro (473,40 Euro in 2024). Bei Teilservice würde die Mehrbelastung pro Familie bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne für das Jahr 2025 somit 35,11 Euro betragen, bei Vollservice ergäbe sich pro Familie eine Mehrbelastung von 40,87 Euro.
Die Bewohner*innen einer Großwohnanlage würden künftig bei Nutzung einer 1.100-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 4.215,70 Euro zahlen (Vorjahr 3.842,17 Euro), also 373,52 Euro mehr als 2024.
Die Bewohner*innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2025 bei Nutzung einer 770-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 3.095,52 Euro zahlen (Vorjahr 2.824,14 Euro), also 271,39 Euro mehr als 2024.
Die Bewohner*innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2025 bei Nutzung einer 240-Liter-Restmülltonne im Vollservice 1.117,37 Euro zahlen (Vorjahr 1.023,50 Euro), also 93,87 Euro mehr als 2024.
Die Bewohner*innen einer Doppelhaushälfte würden in 2025 für die Nutzung einer 120-Liter-Restmülltonne im Teilservice 553,17 Euro zahlen (Vorjahr 507,18 Euro), also 45,99 Euro mehr als 2024.
Eine Person im Einfamilienhaus würde in 2025 bei Nutzung der 20-Liter-Restmülltonne im Teilservice 267,94 Euro zahlen (Vorjahr 247,88 Euro), also 20,07 Euro mehr als 2024.
Beispielrechnungen zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2025 vorbehaltlich der Abstimmung des Rates:
Für ein Einfamilienhaus mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und 15 Meter Gehweg 174,75 Euro in 2025, davon 51 Euro für die Fahrbahn und 123,75 Euro für den Gehweg (160,35 Euro in 2024). Das wäre eine Mehrbelastung in 2025 von 14,40 Euro für das gesamte Grundstück (10,05 Euro in 2024).
Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau bei anliegergereinigtem Gehweg würden 164,70 Euro in 2025 für die Reinigung der Fahrbahn anfallen (151,50 Euro in 2024). Die Mehrbelastung in 2025 für das gesamte Grundstück läge bei 13,20 Euro (8,10 Euro in 2024).
Für eine Großwohnanlage mit 120 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 1.648,80 Euro in 2025 anfallen, davon 658,80 Euro für die Fahrbahn und 990,00 Euro für den Gehweg (1.514,40 Euro in 2024). Die Mehrbelastung in 2025 für das gesamte Grundstück läge bei 134,40 Euro (96,00 Euro in 2024).
Für ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40 Frontmetern an einer Fußgängergeschäftsstraße würden 444,80 Euro in 2025 anfallen (406,80 Euro in 2024), das würde eine Mehrbelastung in 2025 von 38,00 Euro bedeuten (26,80 Euro in 2024).
Ausgehend von den oben genannten Beispielen für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit 15 Frontmetern würden die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung von 559,35 Euro im Teilservice und 633,57 Euro im Vollservice auf künftig 608,86 Euro im Teilservice und auf 689,02 Euro im Vollservice steigen.
Für eine vierköpfige Familie würde sich somit im Jahr 2025 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung eine Mehrbelastung von 49,51 Euro bei Teilservice beziehungsweise von 55,45 Euro bei Vollservice ergeben. (Vorjahr: Mehrbelastung von 21,80 Euro bei Teilservice und Mehrbelastung von 23,84 Euro bei Vollservice).
Die Beschlussvorlagen sind abrufbar unter:
- Satzung Abfallentsorgung 2025: 3207/2024
- Satzung Abfallgebühren 2025: 3188/2024
- Satzung Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2025: 3189/2024
Anlagen: