Gastronom*innen sind aufgefordert, Palettenwände und Co kurzfristig zu entfernen
Gastronom*innen müssen die während der Corona-Pandemie auf ihren Außengastronomieflächen errichteten Wetterschutzelemente – dazu gehören Plexiglas-Veranden, Holzzäune oder Palettenwände – zum 1. April 2023 entfernen. Sollten die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln feststellen, dass der Rückbau nicht erfolgt ist, werden sie zum Nachbessern auffordern. Wenn Gastronom*innen dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen sie mit einem Verwarn- beziehungsweise Bußgeld rechnen.
Die Wetterschutzelemente durften seit November 2020 aufgestellt werden, damit Gastronom*innen während der Pandemie auch bei winterlichen Temperaturen ihre Gäste im Freien bewirten konnten. Zum einen sollte dadurch das Risiko von Ansteckungen gesenkt, zum anderen die Gastronomie in einer schwierigen Zeit unterstützt werden. Gastronom*innen mussten nur wenige Voraussetzungen erfüllen, um Schutzelemente aufstellen zu dürfen. Im Wesentlichen durfte von Letzteren keine Gefahr ausgehen.
Bei Fragen zum Rückbau der Wetterschutzelemente können sich Gastronom*innen an das Team der Zentralen Anlaufstelle Gastronomie wenden.