Stadt richtet feuerwerksfreie Zone rund um den Dom ein

Auch in diesem Jahr wird es in der Silvesternacht eine feuerwerksfreie Zone im Umfeld des Kölner Domes geben. Sie ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes, das die Stadt Köln mit der Bundespolizei, der Landespolizei, der Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), der Deutsche Bahn (DB) und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) für den Jahreswechsel 2022/23 abgestimmt hat.

In die feuerwerksfreie Zone dürfen keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden – dazu gehören auch Wunderkerzen. Die feuerwerksfreie Zone rund um den Dom wird vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, eingerichtet.

Zwischen 22 und 2 Uhr wird der feuerwerksfreie Bereich bis zu Komödienstraße/Marzellenstraße, Andreaskloster, Burgmauer sowie Ecke Trankgasse/Kardinal-Höffner-Platz erweitert. Besucher*innen werden an verschiedenen Zugängen kontrolliert. Durch die Kontrollen kann es zu Wartezeiten kommen.

Für das gesamte Stadtgebiet gilt:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Hilfe in medizinischen Notfällen

Feuerwehr und Hilfsdienste richten vier Unfallhilfestellen (UHS) ein, an die sich Personen, die medizinische Hilfe benötigen, wenden können: 

  • UHS Frankenwerft im Bereich Rheingarten/Weltjugendtagsweg 
  • UHS Fischmarkt im Bereich Rheingarten/Fischmarkt 
  • UHS Leystapel unter der Deutzer Brücke, linksrheinisch 
  • UHS Deutzer Brücke im Bereich der linksrheinischen Brückenrampe an der Abfahrt Markmannsgasse samt mobiler
  • UHS für den rechtsrheinischen Bereich der Deutzer Brücke

Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum

Mädchen und Frauen, die sexuell belästigt, genötigt, bedroht oder vergewaltigt worden sind, finden Rat und Hilfe bei den Beraterinnen von EDELGARD. Sie sind von 22 bis 2 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-27777 erreichbar. Zudem gibt es in Köln 180 "schützende Orte", wo Frauen und Mädchen Hilfe finden, wenn sie sich belästigt und bedroht fühlen. 

Eine Online-Anwendung zeigt diese Orte an. 

Weitere Informationen zu EDELGARD sind hier abrufbar.

Sperrungen für den motorisierten Verkehr, Fußgänger*innen und Radfahrende

In der Silvesternacht sind insbesondere im Innenstadtbereich zahlreiche Straßen und Brücken gesperrt und es gelten Halteverbote.  

Welche Straßen und Brücken gesperrt sind und wo Halteverbote eingerichtet werden, ist hier aufgeführt.

Fahrverbot für Lkw

Für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhängern hat die Stadt Köln ein Fahrverbot in der Innenstadt verhängt. Es gilt von Samstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 4 Uhr.

Weitergehende Informationen und der Antragsvordruck für eine Ausnahmegenehmigung gibt es hier.

Alle Informationen und Karten zu Silvester in Köln sind hier abrufbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit