Erste kommunale Stellplatzsatzung am 29. Juni 2022 in Kraft gesetzt

Die vom Kölner Stadtrat am 17. März 2022 erstmals erlassene Stellplatzsatzung wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Juni 2022 rechtsgültig und verbindlich. Die landesweite Regelung durch die Bauordnung NRW (BauO NRW) und die bisher geltende Ablösesatzung zur Regelung von Ablösebeiträgen aus dem Jahr 2001 werden hiermit ersetzt. Damit sollen die Herstellung von Kfz-Stellplätzen auf das zwingend notwendige Maß reduziert und Anreize zum flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E-Fahrzeuge geschaffen werden.  

Zum Hintergrund

Die Festlegung des Stellplatzbedarfs für Kfz und Abstellplätze für Fahrräder bei baulichen Vorhaben wurde bisher im Rahmen der Landesbauordnung geregelt. Die novellierte Bauordnung NRW (BauO NRW), die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht den Kommunen, die Regelung für die Herstellung von Abstellanlagen für Kfz und Fahrräder bei baulichen Vorhaben in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Satzung.  

Beim zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung stehen Mitarbeitende für akute Fragen von Investor*innen oder Bauher*innen zur Stellplatzsatzung zur Verfügung und sind per E-Mail zu erreichen: stellplatzsatzung@stadt-koeln.de. 

Fragen per E-Mail Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln („Stellplatzsatzung“) Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit