In diesem Jahr stehen alle Dienstleistungen uneingeschränkt zur Verfügung

Weiberfastnacht ist in diesem Jahr ebenso wie Rosenmontag ein Tag wie jeder andere – zumindest bezogen auf den Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung. Die Dienststellen sind an den Karnevalstagen zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.

Alle Dienstleistungen der Stadt Köln stehen den Bürger*innen und Unternehmen zur Verfügung.  

Wegen der Brauchtumsfeierlichkeiten an Weiberfastnacht und Rosenmontag gab es in den vergangenen Jahren besondere Dienstzeitenregelungen und eine Dienstbefreiung für Mitarbeitende der Stadtverwaltung.

Aber wie bereits im letzten Jahr lässt das dynamische Infektionsgeschehen auch 2022 nicht zu, dass das traditionelle öffentliche Karnevalsgeschehen stattfinden kann. Damit entfällt der Grund für die eingeschränkten Dienstzeiten

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit