Grundsätzlich gilt 2G bei allen Karnevalsveranstaltungen

Der Krisenstab der Stadt Köln hat heute in einer Sondersitzung beschlossen, dass für den 11.11. und am kommenden Wochenende in Köln grundsätzlich die 2G-Regel gelten soll. Dies betrifft die von der Stadt Köln bereits definierten Bereiche Altstadt und Zülpicher Viertel, alle Karnevalsveranstaltungen und Karnevalsfeiern in Kneipen und Gastronomie sowie die Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Historischen Rathaus.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der Situation auf den Intensivstationen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Viele Jecken fiebern dem 11.11. entgegen. Dafür habe ich natürlich großes Verständnis. Ebenso habe ich für die Gastronomen Verständnis, die auf Nummer sicher gehen wollen, und den 11.11. ein weiteres Mal ausfallen lassen. Am Ende muss jeder und jede für sich selbst entscheiden, wie man den 11.11. begehen will. Es werden zahlreiche Maßnahmen seitens der Stadt, der Veranstalter und der Gastronomie ergriffen, um ein möglichst sicheres Feiern zu ermöglichen. Uns allen ist aber klar, dass es keine absolute Sicherheit geben kann. Ich kann an alle Ungeimpften nur noch einmal eindringlich appellieren: lassen Sie sich impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz aller und um uns endlich wieder ein normales Leben zu ermöglichen.

Stadtdirektorin Andrea Blome:

Ich bin froh, dass das Land unseren Regelungen so kurzfristig zugestimmt hat und wir diese Regeln nun umsetzen können, um damit die Sicherheit der Karnevalsfeiern noch ein Stück weit zu erhöhen.

Mit der neuen Verfügung gilt: Vom 11. November, 8 Uhr, bis 12. November 2021, 8 Uhr, ist der Zugang zu den abgesperrten Bereichen der Altstadt und des Zülpicher Viertels nur noch für immunisierte Personen möglich. Ausnahmeregelungen bleiben bestehen.

Das Betreten sämtlicher Karnevalsveranstaltungen im Freien sowie in Innenräumen ist vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur immunisierten Personen gestattet. Gaststätten, in denen Karneval gefeiert wird, dürfen vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur von immunisierten Personen betreten werden.

Davon ausgenommen ist der normale Restaurantbetrieb mit Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Die 2G Regelung gilt nicht für Kinder von null bis sechs Jahren. Kinder im Alter von sechs Jahren bis zwölf Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können auch unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests oder maximal sechs Stunden alten Antigenschnelltests zugelassen werden. Sollte dem Ordnungsamt bei Kontrollen in der Gastronomie auffallen, dass auch Personen Zutritt erhalten haben, die nicht immunisiert sind, drohen dem Betreiber Konsequenzen bis hin zur temporären Schließung des Betriebes.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit