Arbeiten im öffentlichen Straßenraum müssen frühzeitig beantragt und beendet sein

Auch in diesem Jahr wird das städtische Baustellenmanagement Anträge auf Arbeiten im öffentlichen Straßenraum, die in der Zeit zwischen 15. November 2021 und 5. Januar 2022 vorgenommen werden sollen, sehr kritisch prüfen. Der Grund dafür ist das hohe Verkehrsaufkommen, das in der Vor- und Nachweihnachtszeit an fast allen Tagen zu vollen Straßen in Köln führt. Gerade dann sollen die Parkhäuser sowie die Einkaufsquartiere im Zentrum und in anderen Stadtbezirken so gut wie möglich erreichbar und Baustellen oder sonstige Störungen die Ausnahme bleiben.  

Insbesondere für sensible Bereiche in der Innenstadt und für Einkaufsstraßen in den Bezirken können in der Weihnachtszeit Baustellen im Straßenland nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch oder unvorhersehbaren Straßenschäden, genehmigt werden.  

Private Bauherr*innen, Investor*innen und Institutionen, die Baustellen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum betreiben, sollten dies bei ihren Planungen für die kommenden Monate berücksichtigen.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit