100.000 Euro Förderung für temporäre Spielstraßen

Seit April 2021 ermöglicht die Stadt Köln Bürger*innen, als Interessensgruppe gemeinsam mit dem Wohnumfeld einen Antrag auf Genehmigung einer sogenannten "Temporären Spielstraße" zu stellen. Dadurch kann Kindern im Rahmen des Straßen- und Verkehrsrechts mithilfe von Absperrungen und Verkehrsschildern in geeigneten Straßen oder Straßenabschnitten zu bestimmten Zeiten das Spielen auf der Straße ermöglicht werden. Kraftfahrzeugen ist temporär die Einfahrt verboten. Damit reagierte die Stadt auf den insbesondere in Zeiten der Pandemie gewachsenen Wunsch nach mehr Raum zum Spielen im Freien.

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und anderer Voraussetzungen durch die Straßenverkehrsbehörde wird eine temporäre Spielstraße angeordnet. Diese Verkehrsschilder weisen den Bereich vor Ort aus: Verbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung), Zusatz "Spielende Kinder" (1010-10 StVO) und Zusatz Gültigkeitszeitraum. Die Absperrung beider Seiten des Straßenabschnitts wird mit Absperrschranken (Verkehrszeichen 600 StVO) gewährleistet.

Der Finanzausschuss hat zwischenzeitlich Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Förderung der Umsetzung solcher temporärer Spielstraßen für das Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt. Die ausgewählten Projekte werden mit maximal 8.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und den Förderbedingungen

Die Stadt Köln empfiehlt Interessenten, sich nach der Prüfung, ob sich die für einen Antrag geplante Straße für die Einrichtung einer temporären Spielstraße eignet, Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen unter Telefon 0221 / 221 - 36096 oder per Mail.

Mail an die Straßenverkehrsbehörde Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit