Verleiher erfüllen Forderungen der Stadt Köln nur teilweise

© Stadt Köln
Hot-Spots E-Scooter

Am 19. Juli 2021 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt mit den Verleihern der E-Scooter weitere verbindliche Regelungen zu beschließen, um die bestehenden Konfliktsituationen zu reduzieren. Seitdem befinden sich Verwaltung und Anbieter in einem wöchentlichen Austausch.

Es konnten weitere Vereinbarungen getroffen werden, welche ab dem 3.September 2021 in Kraft treten werden:

1. Reduzierung der Flotte in der Innenstadt

Zurzeit sind in der Innenstadt täglich durchschnittlich mehr als 7.000 E-Scooter von sieben Anbietern im Umlauf. Diese Zahl soll ab dem 3. September um 35 Prozent auf etwas mehr als 4.500 Scooter reduziert werden. Dies entspricht ungefähr 650 Fahrzeugen pro Anbieter. Die Verwaltung fordert weiterhin eine Reduzierung um 50 Prozent – hier konnte mit den Verleihern im Rahmen der aktuellen Vereinbarung bisher kein Konsens erzielt werden.

2. Temporäre Parkverbotszonen in Hotspots

Im Bereich der Ringe zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz, im Bereich der Zülpicher Straße und im Belgischen Viertel werden ab dem 3. September 2021, von Freitagmorgen, 6 Uhr, bis Sonntagmorgen, 6 Uhr, keine E-Scooter mehr durch die Verleiher ausgebracht. Weiterhin wird es Freitag, ab 20 Uhr, bis Samstagmorgen, 6 Uhr, und Samstag, 20 Uhr, bis Sonntagmorgen, 6 Uhr, nicht mehr möglich E-Scooter in genannten Bereichen abzustellen. Da die Stadt darüber hinaus ein Ausleihverbot für Hotspots gefordert hatte, konnte mit den Verleihern hier bisher kein Konsens erreicht werden.

3. Fußpatrouille der Verleiher

Die Verleiher haben zugesagt, zeitnah in der Innenstadt eine anbieterübergreifende, zunächst aus vier Personen bestehende, Fußpatrouille für die gesamte Innenstadt einzusetzen. Diese sollen die ordnungsgemäße Nutzung und Abstellung von E-Scootern überprüfen.

4. Ausweitung Verbotszonen Deutzer Brücke (linksrheinisch)

Im Bereich der Deutzer Brücke am Maritim Hotel wird die Abstellverbotszone ausgeweitet. Hier war die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Mit den Ergebnissen konnten weitere Vereinbarungen getroffen werden, um die Probleme mit den E-Scootern im öffentlichen Straßenraum weiter anzugehen. Dennoch kann nur von einem Etappenziel die Rede sein. Um eine konfliktfreie Einbindung der E-Scooter als Element der Kölner Verkehrswende zu ermöglichen, müssen weitere Schritte folgen. Außerdem erwarte ich eine Erfüllung des Versprechens einer zeitnahe Bergung der E-Scooter aus dem Rhein,

so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Hintergrund:

Erste Vereinbarungen wurden bereits am 10. August 2021 umgesetzt. Hierzu gehören die Ausweitung von Abstellverbotszonen, sowie die Einführung einer standortgebundenen Rückgabe im Bereich des Kolumbaviertels und der Altstadt sowie die Ausweisung von beschilderten E-Scooter-Parkflächen. Weiterhin konnte sich mit den Verleihern darauf geeinigt werden, dass nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter binnen sechs Stunden entfernt werden

Weiter Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit