Familienkasse prüft Anträge
Der Kinderfreizeitbonus als Teil des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" wurde im Juni 2021 beschlossen. Anders als beim Kinderbonus wird der Betrag nicht an alle Kinder gezahlt, sondern nur, wenn im Monat August 2021 die Voraussetzungen dafür vorliegen: Nur Familien ohne oder mit geringem Einkommen erhalten 100 Euro je Kind bis 18 Jahre für Ferien- und Freizeitaktivitäten. Der Kinderfreizeitbonus wird zusätzlich gezahlt, das heißt, er wird nicht auf andere staatliche Leistungen oder den Kindesunterhalt angerechnet.
Für Kinder, die im August 2021 Sozialhilfe (SGB XII) erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Den betreffenden Familien wird eine Bescheinigung über den Leistungsbezug zusammen mit einem Antragsformular für die Familienkasse übersandt.
Für Kinder, die im August 2021 Wohngeld erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dem Antrag soll der aktuelle Wohngeldbescheid beigefügt werden.
Für Kinder, die im August 2021 Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten, wird der Kinderfreizeitbonus automatisch gezahlt. Es muss kein Antrag gestellt werden.
Die Familienkasse prüft die Anträge und zahlt den Kinderfreizeitbonus aus.
Die Kontaktdaten der Familienkasse lauten:
Postanschrift: Familienkasse NRW, 50939 Köln Besucheradresse: Familienkasse Köln, Bonner Str. 351, 50968 Köln Telefonnummer: 0800 / 4 5555 30 Fax: 0221 / 94293404 oder per E-Mail.
Anträge, die bei der Stadt Köln eingehen, werden an die Familienkasse weitergeleitet.