Verwaltung bringt Beschlussvorlage in den Gremienlauf

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage in den Gremienlauf gebracht, die die Einrichtung von Tempo 50 im gesamten Verlauf der Innere Kanalstraße sowie der Universitätsstraße und damit eine Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorsieht. Die Vorlage soll erstmalig am Dienstag, 19. Januar 2021, im Verkehrsausschuss behandelt werden. Danach werden die beteiligten Bezirksvertretungen Innenstadt (21. Januar 2021), Nippes (28. Januar 2021) und Ehrenfeld (1. Februar 2021) damit befasst. Vorausgegangen war am 24. Januar 2019 ein Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt. Da es sich um eine regelnde Maßnahme im Hauptstraßennetz handelt, ist der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln das abschließende Beschlussorgan.

Mit der Änderung wird eine Verstetigung im Verkehrsablauf erreicht und damit Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert. Von der verminderten Geschwindigkeit werden zudem positive Effekte auf die Verkehrssicherheit insbesondere in den Kreuzungsbereichen erwartet.

Um die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vornehmen zu können, müssen im Verlauf der Innere Kanalstraße zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße 20 Ampelanlagen auf die neue Höchstgeschwindigkeit programmiert werden. Insbesondere müssen dabei Schaltzeiten angepasst werden. Für diese Anpassungen werden nach Beschluss des Verkehrsausschusses voraussichtlich rund sechs Monate benötigt.

Weitere Informationen zur Vorlage "Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße" Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit