500.000 Euro im Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern
Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern möchte die Stadt Köln auch in 2020 Anreize für einen emissionsfreien Warentransport setzen. Eine entsprechende Vorlage hat die Verwaltung in den Gremienlauf eingebracht. Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2020, die Fortführung des städtischen Lastenrad-Förderprogramms beschließt.
Mit der Fortführung der im Vorjahr so erfolgreichen Lastenradförderung setzen wir erneut ein starkes Zeichen für die Verkehrswende,
freut sich die Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften, Andrea Blome, über das positive Signal.
Insbesondere Gewerbebetriebe können von den enormen Vorteilen profitieren, die ein Lastenrad im großstädtischen Berufsverkehr mit sich bringen kann.
Das Förderangebot richtet sich, wie auch in 2019, an die in Köln ansässigen Unternehmen mit maximal neun Mitarbeitenden, sonstige Selbstständige und Freiberufler, eingetragene gemeinnützige Vereine und Verbände, in freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe, Schulen und Krankenhäuser sowie Zusammenschlüsse von Privatpersonen aus mindestens drei Haushalten, wie beispielsweise Mieter- oder Eigentümergemeinschaften. Das Gesamtbudget für die Lastenradförderung beträgt 500.000 Euro und wird anteilig auf die verschiedenen Nutzergruppen aufgeteilt.
Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Dies gilt auch für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung. Das neue Förderkonzept enthält weitere Vorgaben zum Kreis der Antragsberechtigten sowie zur Förderhöhe, zur Nutzung, zum Anschaffungswert und zur Antragstellung, die gemäß den Anforderungen des Verkehrsausschuss im Vergleich zur Vorjahresförderung geringfügig modifiziert wurden. Nach Beschlussfassung werden sowohl der Förderzeitraum als auch die genauen Anforderungen zur Förderung veröffentlicht und im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten zur Inanspruchnahme und Wirkung der Förderung 2019
Mit über 950 Anträgen in 2019 wurden die Erwartungen an den Erfolg der Förderung im Vorjahr deutlich übertroffen. Insgesamt wurde im vergangenen Jahr die Anschaffung von mehr als 850 Lastenrädern beziehungsweise Gespannen (Lastenrad mit Anhänger) gefördert. Diese verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Nutzergruppen:
- 47 Prozent Unternehmen, freiberuflich Tätige und selbständige Personen
- 3 Prozent Vereine
- 50 Prozent Gemeinschaften mit mindestens drei Haushalten.
Die ersten geförderten Fahrzeuge sind bereits seit mehr als einem Jahr in Köln unterwegs.
Verwendungsnachweisverfahren und studentische Masterarbeit belegen Erfolge
Die Gesamtleistung der Fahrzeuge wurde im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens erfasst und beläuft sich auf rund 540.000 Kilometer. Über alle geförderten Lastenräder ergibt sich ein Durchschnitt von einer Gesamtfahrleistung von mehr als 800 Kilometer je Fahrzeug. Im Rahmen einer telefonischen stichprobenartigen Befragung der Antragstellenden wurden zum überwiegenden Teil deren Erwartungen an die Nutzung eines Lastenrads übertroffen.
Die verkehrlichen Auswirkungen der Lastenfahrradförderung auf den städtischen Wirtschaftsverkehr wurden im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit untersucht. Die Befragung der beruflich-gewerblichen Antragstellenden hat folgende Trends ergeben:
- Der Einsatz eines Lastenfahrrades erfüllt die Erwartungen hinsichtlich Zeit- und Wegeersparnis der Nutzenden. Die Abschlussarbeit hat gezeigt, dass das größte Potenzial des Lastenrades zur Ersetzung anderer Transportmittel bei Kurz- und Mittelstrecken bis zu 10 Kilometer liegt.
- Die Lastenradnutzer nehmen insgesamt mehr positive als negative Veränderungen in ihrem Betrieb durch die Anschaffung des Lastenfahrrads wahr. Von den insgesamt 284 Nennungen sind 90 Prozent Nennungen zu positiven Veränderungen.
- 85 Prozent der Befragten geben an, dass die Anschaffung eines Lastenfahrrads ohne Förderung nicht finanzierbar gewesen wäre. Von rund 40 Prozent wird angegeben, dass sie sich bis dato nicht mit alternativen Transportmitteln beschäftigt hatten.
Die Stadtverwaltung leitet aus der Untersuchung sowie aus den stichprobenartigen Rückmeldungen bei den Antragstellenden aus den Nutzergruppen der privaten Haushalte, bei Vereinen sowie bei freiberuflich Tätigen und selbständigen Personen ab, dass durch die Förderung der Lastenräder die Mobilitätswende unterstützt werden kann. Es scheint durchaus möglich, dass zumindest in einigen Betrieben auf die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs oder Zweit-Kraftfahrzeugs zugunsten eines Lastenfahrrads verzichtet werden kann. Für Kleinunternehmen ist das Lastenfahrrad eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Fuhrparks, das besonders im innerstädtischen Verkehr nach Angabe der Befragten zu verbesserten Betriebsabläufen und reduzierten Betriebskosten führen kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Ausbau von Stellplätzen für Lastenräder. Im Rahmen eines Pilotprojektes im Kolumbaviertel (Stadtbezirk Innenstadt/Deutz) sind auch Abstellplätze für Lastenfahrräder vorgesehen. Hier werden ein bis zwei Pkw-Stellplätze, je nach Örtlichkeit, für Lastenfahrräder reserviert. Ein Stellplatz erhält zwei Anlehnbügel in Schrägaufstellung, damit ausreichend Rangier- und Beladungsfläche für vier Lastenräder vorhanden ist. Die Beschilderung erfolgt gemäß der neuen StVO. Für Lastenräder sind aktuell an den Standorten Richartzstraße, Ludwigstraße und Herzogstraße Stellplätze vorgesehen.