Jeder Veranstalter muss eine eigene Risikoeinschätzung vornehmen

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gibt es derzeit eine Diskussion um die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen. Der Krisenstab der Stadt Köln hat auf Basis der Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine Checkliste für Veranstalter zur Gesundheitsrisiko-Einschätzung von Veranstaltungen entwickeln lassen.

Die von der Stadt Köln entwickelte Checkliste hilft, das Risikoprofil einer Veranstaltung zu bewerten. Dies kann die Basis bilden für die notwendige individuelle Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände und möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Risikos.  

Bewertungskriterien sind unter anderem unter anderem:  

  • Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
  • Struktur des Aufenthalts und der örtlichen Gegebenheiten (Stehräume, Sitzplätze, besondere Enge, Halle, beengte Räume, Außengebiet, Belüftung, etc.)
  • Erwartete Teilnahme von Personen aus Risikogebieten
  • Erwartete Teilnahme älteren Publikums und Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Kontaktsituationen (enger face to face-Kontakt, Sitzreihen, Vielfalt an Gesprächspartnern, etc.).

In den Fällen, in denen das in der individuellen Einzelfallbetrachtung ermittelte Risiko als „hoch“ eingeschätzt wird, auch durch zusätzliche Maßnahmen nicht reduziert werden kann, die Veranstaltung aber trotzdem durchgeführt werden soll, haben Veranstalter die Möglichkeit, mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln Kontakt per E-Mail aufzunehmen.  

Folgende Möglichkeiten hat das Robert-Koch-Institut neben den allgemeinen Hygieneregeln für die Durchführung von Veranstaltungen veröffentlicht, um das Risiko einer Übertragung und großer beziehungsweise schwerer Folgeausbrüche zu verringern, wie z. B.  

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen (die Atmung betreffende) Symptomen
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten  

So wurde eine für Ende März geplante Personalversammlung von rund 5.000 Beschäftigten der Kindertagesstätten vorsorglich verlegt und ein für den 18. März 2020 geplanter Aktionstag "gesund und mobil im Alter", zu dem mehrere hundert Teilnehmer erwartet wurden, abgesagt.

Hinweise und den Orientierungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen (Stand: 11. März 2020)
PDF, 557 kb
Checkliste für Veranstalter (Stand: 11. März 2020)
PDF, 550 kb
Gesundheitsamt-Kontaktmöglichkeit für Veranstalter Häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus Robert-Koch-Insitut "Bewertungsleitfaden“ für Großveranstaltungen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit