Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln erhielt Henriette Reker im Jahr 2024 eine Beamtenbesoldung, deren Höhe sich nach der Gemeindegröße richtet. In Nordrhein-Westfalen werden Oberbürgermeister*innen von Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnenden in die Besoldungsgruppe B 11 eingruppiert. Im Jahr 2024 erhielt Henriette Reker eine durchschnittliche Besoldung brutto (vor Steuern) von monatlich 17.804,77 Euro.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Für die Stadt Köln war Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2024 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:
| Unternehmen | Funktion und Gremium | Einkünfte 2024 in Euro |
|---|---|---|
| Koelnmesse GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 21.338,25 |
| KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 2.280,00 |
| NRW.Bank | Mitglied des Beirates | 2.600,00 |
| rhenag Rheinische Energie AG | Mitglied des Verwaltungsbeirates | 500,00 |
| RheinEnergie AG | Mitglied des Beirates | 1.000,00 |
| RWE AG | Mitglied des Beirates | 4.100,00 |
| Sparkasse KölnBonn | Beanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates | 16.000,00 |
| Stadtwerke Köln GmbH | Mitglied des Aufsichtsrates | 2.500,00 |
| Zweckverband der Sparkasse KölnBonn | Verbandsvorsteherin | 1.000,00 |
| 51.318,25 |
Im Jahr 2024 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 51.318,25 Euro, davon waren 34.628,83 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.
Stand: 3. April 2025