Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Für die Stadt Köln war Henriette Reker im Jahr 2023 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:

UnternehmenFunktion und Gremium Einkünfte 2023 in Euro
Koelnmesse GmbHVorsitzende des Aufsichtsrates18.020,99
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH sowie ACHTBRÜCKEN GmbHVorsitzende des Aufsichtsrates2.600,00
NRW.BankMitglied des Beirats2.600,00
rhenag Rheinische Energie AGMitglied des Verwaltungsbeirates83,33
RheinEnergie AGMitglied des Beirats1.000,00
RWE AGMitglied des Beirats3.000,00
Sparkasse KölnBonnBeanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates14.000,00
Stadtwerke Köln GmbHMitglied des Aufsichtsrats3.000,00
Zweckverband der Sparkasse Köln/BonnVerbandsvorsteherin750,00
  45.054,32

Die Höhe der Abführungspflicht wird vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.

Im Jahr 2022 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 44.710,26 Euro, davon waren 28.020,84 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.

Stand: 22. März 2024