Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Für die Stadt Köln war Henriette Reker im Jahr 2023 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:
Unternehmen | Funktion und Gremium | Einkünfte 2023 in Euro |
---|---|---|
Koelnmesse GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 18.020,99 |
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH sowie ACHTBRÜCKEN GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 2.600,00 |
NRW.Bank | Mitglied des Beirats | 2.600,00 |
rhenag Rheinische Energie AG | Mitglied des Verwaltungsbeirates | 83,33 |
RheinEnergie AG | Mitglied des Beirats | 1.000,00 |
RWE AG | Mitglied des Beirats | 3.000,00 |
Sparkasse KölnBonn | Beanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates | 14.000,00 |
Stadtwerke Köln GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | 3.000,00 |
Zweckverband der Sparkasse Köln/Bonn | Verbandsvorsteherin | 750,00 |
45.054,32 |
Die Höhe der Abführungspflicht wird vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement berechnet und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.
Im Jahr 2022 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 44.710,26 Euro, davon waren 28.020,84 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.
Stand: 22. März 2024