Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln erhielt Henriette Reker im Jahr 2019 eine Beamtenbesoldung, deren Höhe sich nach der Gemeindegröße richtet. In Nordrhein-Westfalen werden Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnenden in die Besoldungsgruppe B 11 eingruppiert. Im Jahr 2019 erhielt Henriette Reker eine durchschnittliche Besoldung von monatlich 14.340,97 Euro.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Für die Stadt Köln war Henriette Reker im Jahr 2019 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:
Unternehmen | Funktion und Gremium | Einkünfte 2019 in Euro |
---|---|---|
Koelnmesse GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 22.271,00 |
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH sowie ACHTBRÜCKEN GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrates | 1.500,00 |
NRW.Bank | Mitglied des Beirats | 2.000,00 |
RheinEnergie AG | Mitglied des Aufsichtsrats und Beirats | 3.000,00 |
RWE AG | Mitglied des Beirats | 3.000,00 |
Sparkasse KölnBonn | Beanstandungsbeamtin (1. Januar -30. Juni 2018) sowie beratendes Mitglied des Verwaltungsrates (seit 1. Juli -31. Dezember 2018) | 19.453,00 |
Stadtwerke Köln GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | 1.022,60 |
Zweckverband der Sparkasse Köln/Bonn | Verbandsvorsteherin | 1.000,00 |
abführungspflichtig an die Stadtkasse | -38.213,43 | |
verbleibende, persönlich zu versteuernde Einkünfte : | 15.033,17 |