Verfahren, Prozesse und Möglichkeiten

Eine diverse Gruppe von Menschen repräsentiert die Kölner Bevölkerung, daneben eine rote Fläche mit Schriftzug "Meinung für Köln, Beteiligung für alle"© Stadt Köln

Alle Kölner*innen können die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen. Dies gilt seit dem 1. November 2025 für alle Beschlussvorlagen.

Die Beschlussvorlagen werden von der Verwaltung um eine Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.

Die Gremien entscheiden über die Empfehlungen und Vorschläge der Verwaltung sowie der Kölner*innen. Findet eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wird sie auf Grundlage der Leitlinien (insbesondere der Qualitätsstandards) vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet.

Wie ist der Ablauf?

Wie man eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen kann© Stadt Köln

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie anregen, wenn

  • eine Beschlussvorlage der Verwaltung vorliegt und
  • das betroffene Gremium hierüber entscheidungsbefugt ist.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Anregung im Sinne von § 24 Gemeindeordnung NRW.

Um einen Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterbreiten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen Ausschüsse und Gremien