Verfahren, Prozesse und Möglichkeiten
© Stadt Köln
Alle Kölner*innen können die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen. Dies gilt seit dem 1. November 2025 für alle Beschlussvorlagen.
Die Beschlussvorlagen werden von der Verwaltung um eine Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.
Die Gremien entscheiden über die Empfehlungen und Vorschläge der Verwaltung sowie der Kölner*innen. Findet eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wird sie auf Grundlage der Leitlinien (insbesondere der Qualitätsstandards) vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie anregen, wenn
- eine Beschlussvorlage der Verwaltung vorliegt und
- das betroffene Gremium hierüber entscheidungsbefugt ist.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Anregung im Sinne von § 24 Gemeindeordnung NRW.
Um einen Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterbreiten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:
