Mit einem Einwohnerantrag können Einwohner*innen, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Köln haben, beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Ein Einwohnerantrag kann auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn diese für die entsprechende Angelegenheit zuständig ist.

Ein Einwohnerantrag an den Rat muss von mindestens 8.000 Einwohner*innen unterzeichnet sein. Wird ein Einwohnerantrag an eine Bezirksvertretung gerichtet, muss er von mindestens 4 Prozent der Einwohner*innen des betreffenden Stadtbezirkes unterzeichnet sein.

Rechtsgrundlagen

Die Formvorschriften für einen Einwohnerantrag sind in § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 15 der Hauptsatzung der Stadt Köln geregelt.

Kontakt

Für weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen