Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) gilt unter anderem für die Gemeinden und deren Mitglieder in den Organen und Ausschüssen.

Es regelt die Verbindlichkeit eines Vergaberegisters, die so genannte "Schwarze Liste", für den öffentlichen Bereich. Dieses Register ist eine Liste, in der Firmen und Personen gespeichert werden, die zum Beispiel durch Korruptionsstraftaten oder Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen in besonderem Maße auffällig geworden sind.

Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, in korruptionsgefährdeten Bereichen Vorbeugemaßnahmen zu treffen. Das können zum Beispiel das Vieraugenprinzip und die Rotation sein.

Das Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Korruptionsbekämpfungsgesetz