Seit dem 1. Januar 2004 gibt es unser Büro Europa und Internationales, welches aus dem ehemaligen Fachreferat Protokoll und Städtepartnerschaften sowie dem Europabüro hervorgegangen ist. Die Kernaufgaben umfassen:

  • Städtepartnerschaften
    Mit 23 internationalen Partnerstädten pflegt Köln weltweit enge freundschaftliche Beziehungen, und das seit nunmehr über 70 Jahren. Wir betreuen diese Städtepartnerschaften. Die beiden innerdeutschen Partnerschaften mit Berlin-Neukölln und Berlin-Treptow/Köpenick werden vom Bezirk Innenstadt betreut. Die Pflege der Partnerschaften durch Eingemeindung erfolgt durch die entsprechenden Stadtbezirke.
  • Europaangelegenheiten
    Seit 1992 beteiligen wir uns systematisch und regelmäßig an Projekten, die von der EU gefördert werden. Koordiniert werden diese Projekte von uns, in Kooperation mit anderen Dienststellen oder eigenständig durch die zuständige Dienststelle. Immer stehen wir beratend zur Verfügung und führen stadtintern Fortbildungsveranstaltungen zum Management von EU-Projekten durch.
    Zum Aufgabenspektrum im Bereich Europaangelegenheiten gehört auch die inhaltliche und administrative Betreuung der Mitgliedschaften in europäischen, zunehmend auch internationalen Städtenetzwerken. Den Kommunen wird durch die Netzwerkarbeit auf europäischer Ebene als auch europaübergreifend eine starke Stimme bei der Wahrnehmung ihrer Interessen verleihen. Vor dem Hintergrund, dass heute mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten lebt, gewinnt diese Aufgabe mehr denn je an Bedeutung.
  • Kommunale Entwicklungszusammenarbeit
    Dritter Aufgabenschwerpunkt ist die Kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Mit dem Netzwerk "Eine-Welt Stadt Köln" setzen wir uns unter anderem für die Realisierung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN SDG) ein. Dazu gehört auch unserer Engagement für den Fairen Handel. 
     
  • Menschenrechte
    Eine nahezu übergeordnete Stellung nimmt unsere global ausgerichtete Arbeit zur Förderung der Menschenrechte entsprechend der UN-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 und allen auf ihr basierenden urkundlichen Verpflichtungen / Selbstverpflichtungen ein. Sie bildet zu allen vorgenannten Aufgaben unseres Büros wesentliche Schnittmengen.