Ausschreibung für die Förderung von Projekten zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fairen Handel

© Steffen Oliver Riese

Wir setzten uns aktiv für die Umsetzung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) ein. Sie haben zum 1. Januar 2016 die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals) abgelöst und enden im Jahr 2030.

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Realisierung des "Aktionsprogramms der Stadt Köln zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele" vom 18. Dezember 2008 engagiert sich die Stadt Köln weltweit gegen Armut, Not und Ungerechtigkeit. Dies tut sie als Fairtrade Town gemeinsam mit der Zivilgesellschaft speziell auch mit ihrem Einsatz für den Fairen Handel. 

Der Aufruf zum Fairen Handel geht spezifisch aus dem Ziel 12 "Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen" hervor, lässt sich aber auch in den Zielen

1 "Armut beenden",

2 "Hunger beenden",

5 "Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen",

8 "Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern",

13 "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen",

16 "Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern"

und

17 "die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben"

wiederfinden.

Der Faire Handel ist somit ein allumfassendes, alle Lebensbereiche betreffendes Konzept. Das Engagement der Stadt und seiner aktiven Zivilgesellschaft wurde 2021 mit einem erneuten Preis (2. Platz im Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“) von Engagement Global gekürt.

In Absprache mit der Steuerungsgruppe zum Fairen Handel und den an der Bewerbung zur Hauptstadt des Fairen Handels beteiligten Akteuren soll ein großer Teil des Preisgeldes in Projekte der Zivilgesellschaft fließen. Dazu wird ein Fördertopf zur Förderung von Projekten eingesetzt, die der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu verschiedenen Themen des Fairen Handels in Köln mit Strahlkraft im Globalen Süden dienen.

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die Antragsfrist für die Fördermittel für 2022 endet am 30. November 2022.

Fair geht vor! - Köln für den Fairen Handel

Förderrichtlinie

A. Förderschwerpunkte

Förderfähige Projekte sind laufende oder geplante Vorhaben,

  • die einen eindeutigen Schwerpunkt in der Bildungsarbeit oder in der Öffentlichkeitsarbeit haben und
  • die zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung über die enge Verknüpfung des Fairen Handels mit den oben genannten SDG-Zielen beitragen und
  • die konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und -maßnahmen aufzeigen, wie der Faire Handel vorangetrieben werden kann

 Dies können beispielsweise sein:

  • Projekte von Kölner Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden, Moscheen, Vereinen oder Institutionen, die Projektwochen oder Unterrichtsreihen zum Themenfeld durchführen
  • internationale Kooperationen oder Schulpartnerschaften mit Gruppen oder Schulen in Ländern des Globalen Südens, die einen Lehrschwerpunkt im Fairen Handel haben
  • Medienprojekte zur Bewusstseinsförderung zum Fairen Handel und dessen Bezugspunkte zu den jeweiligen SDG-Zielen
  • sonstige Maßnahmen oder Veranstaltungen, die insbesondere Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Migrationsgeschichte einbeziehen und/oder einen Öffentlichkeitsschwerpunkt aufweisen

Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die die Themen "Migration und Fairer Handel" miteinander verbinden und Maßnahmen, die von mehreren Projektpartner*innen und zusammen durchgeführt werden und zur weiteren Vernetzung führen.

B. Rahmenbedingungen für die Förderung

1. Was kann gefördert werden?

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Zuwendungen werden nur für einzelne, inhaltlich und finanziell abgrenzbare Vorhaben in Köln gewährt (Projektförderung).
  • Es können nur Projekte gefördert werden, die mit den unter A. genannten Förderschwerpunkten übereinstimmen. Es müssen aber nicht alle Förderschwerpunkte/Bereiche der Entwicklungsziele abgedeckt werden.

 

Bei der Vergabe von Fördermitteln sind die folgenden Kriterien besonders wichtig, es müssen allerdings nicht alle erfüllt werden:

  • Transparenz und Verständlichkeit des Projektes für die Bürgerinnen und Bürger
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens: hiermit ist sowohl die Wirkung des Projekts als auch die Ausführung nach klimafreundlichen, nachhaltigen und fairen Standards gemeint
  • Bürgerbeteiligung und Bürgernähe bei der Planung und Umsetzung des Projektes
  • Zusammenbringen von verschiedenen sozialen Gruppen (zum Beispiel jüngere und ältere Menschen, Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, Menschen mit und ohne Behinderungen)
  • neue und innovative Ansätze bei dem Projekt, Vorbildcharakter des Projektes, sodass zur Übernahme der Projektidee angeregt wird
  • Lokaler Bezug zur Stadt Köln oder einer ihrer Partnerstädte
  • Nutzen und Effizienz des Projektes bezogen auf die Zielgruppe und das thematisierte Problemfeld
  • Globaler Bezug, insbesondere in Hinblick auf die Lebensverhältnisse der Menschen des Nordens im Vergleich zu den Ländern des Südens und Ostens
  • Handlungsorientiert, das heißt, das Projekt eröffnet und motiviert zu neuen Handlungsoptionen zum Einsatz für eine gerechtere Welt

2. Was nicht gefördert wird!

Nicht gefördert werden Projekte,

  • die kommerziell oder parteipolitisch ausgerichtet sind
  • die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten des Grundgesetzes vereinbar sind
  • die nicht in Köln umgesetzt werden

3. Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen
  • Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen)
  • religiöse Einrichtungen

mit Sitz in Köln.

Einzelpersonen können keine Anträge stellen! Allerdings können mehrere juristische Personen einen gemeinsamen Antrag stellen.

4. Wie hoch sind die Zuschüsse?

  • Der Zuschuss zu einem Projekt beträgt bis zu 80 Prozent der gesamten Projektkosten, jedoch höchstens 5.000,00 Euro.
  • Die Zuschüsse werden als Festbetrag gewährt
  • Bei Projekten, die außergewöhnlich wichtig für den Fairen Handel sind, kann im besonders begründeten Einzelfall ein höherer Zuschuss (Förderquote/Fördersumme) gewährt werden
  • Der Zuschuss durch Engagement Global darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen, wie zum Beispiel Sponsorengelder Förderungen durch Stiftungen, andere Fördermittel, Teilnahmegebühren und Eintrittsgelder nicht zu einer Überfinanzierung führen
  • Eine Kombination von Fördermitteln aus diesem Topf mit anderen Fördermitteln des Bundes schließt sich aus

5. Welche Kosten können bezuschusst werden?

Ein Zuschuss kann für projektbezogene Sachkosten gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reisekosten
  • Druckkosten
  • Raummieten
  • Beschaffung von Verbrauchsmaterialien

Die Anerkennung von Reisekosten (Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung) richtet sich nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.

Ebenfalls können projektbezogene Honorare bezuschusst werden, beispielsweise

  • Künstlergagen
  • Vortragshonorare
  • Übersetzer
  • Gutachten

In Anlehnung an die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport ist ein Satz von 15 Euro pro geleistete Arbeitsstunde anrechenbar. Diese Zuwendungen können allerdings nur in Höhe bis zu 20 Prozent bezogen auf die Gesamtprojektkosten berücksichtig werden.

Nicht zuschussfähig sind Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines Projektes (zum Beispiel Laptop, Beamer et cetera).

Landesreisekostengesetz (Landesreisekostengesetz - LRKG); Gesetz zur Neufassung

6. In welchem Zeitraum muss das Projekt durchgeführt werden?

Das bezuschusste Projekt muss spätestens bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein. Die Fördermittel sind ansonsten zurückzugeben.

7. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und wann können Zuschüsse zurückgefordert werden?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses durch den mittelbaren Zuschussgeber Engagement Global oder uns als verwaltende Stelle der Fördermittel. Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn

  • das Projekt nicht durchgeführt wurde
  • die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden
  • sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten

Wird das Projekt nur teilweise durchgeführt oder werden die Mittel nur teilweise anders verwendet, müssen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Eine Festbetragsförderung muss nur anteilig zurückgezahlt werden, wenn sich im Projektverlauf herausstellt, dass die förderfähigen Gesamtausgaben geringer sind als der zur Förderung ausgezahlte Festbetrag.

Im Bewilligungsbescheid können im Einzelfall dazu genauere Bestimmungen getroffen werden.

8. Muss auf den Fördermittelgeber hingewiesen werden?

Da die Fördermittel aus dem Preisgeld zur Hauptstadt des Fairen Handels von Engagement Global stammen, verpflichtet sich die/der Zuschussempfänger*in, in geeigneter Form auf die Förderung durch dieses Preisgeld hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel Reden, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, Rundfunk und Fernsehen, online Medien). Das offizielle Logo zur Hauptstadt des Fairen Handels in digitaler Form kann beim Büro für Europa und Internationales angefordert werden. Dem Büro für Europa und Internationales sowie Engagement Global wird das Recht eingeräumt, geförderte Projekte und Aktivitäten in eigenen Veröffentlichungen zu erwähnen. 

9. Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Stadt Köln?

Die Förderungsempfängerin beziehungsweise der Förderungsempfänger ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Projekt ergeben, zum Beispiel 

  • wenn sich der Förderungszwecks ändert
  • die Förderungsempfängerin/der Förderungsempfänger seine Tätigkeit einstellt
  • die Fördermittel nicht verbraucht werden

C. Verfahrensablauf

1. Was muss im Antrag stehen?

Anträge auf Bezuschussung von Projekten zur Förderung des Fairen Handels gemäß den Förderschwerpunkten sind schriftlich in getippter Form zu stellen. Sie müssen folgende Angaben enthalten:

  • Projektname
  • Name von Antragsteller*in 
  • Unterschrift von Antragsteller*in  
  • Name und Kontaktdaten des/r Projektpartner/in oder der Projektpartner*innen
  • Name und Kontaktdaten von Projektpartnern oder der Projektpartnerinnen, sofern das Projekt in Kooperation mit einer anderen Einrichtung stattfindet
  • Bankverbindung (IBAN)

eine Projektbeschreibung, sie muss enthalten: 

  • Art und Ziel des Projektes
  • Bezug zum Fairen Handel im Kontext eines oder mehrerer der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele
  • Zeit oder Zeitraum
  • Teilnehmerzahl
  • Zielgruppe

ein Finanzplan, er muss enthalten: 

  • Gesamtkosten sowie detailliert nach Einzelkosten
  • weitere bewilligte oder beantragte Zuschüsse
  • andere Einnahmen, beispielsweise Teilnahmegebühren, Sponsorengelder
  • ein gegebenenfalls resultierender Eigenanteil (Gesamtkosten des Projektes abzüglich aller weiteren Zuschüsse und Einnahmen)

Sofern eine Organisation erstmalig einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme stellt, kann das Büro für Europa und Internationales aussagekräftige Referenzen und gegebenenfalls die Einsicht in die Satzungen oder vergleichbare Dokumente verlangen. Für die Antragstellung sind die im Internet veröffentlichten Formulare zu verwenden. Formal unzureichende Anträge werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.

2. Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge für Projekte können bis zum 30.11.22 beim Büro für Europa und Internationales eingereicht werden. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang des Antrages ist unser Posteingangsstempel beziehungsweise der entsprechende Maileingang.

Anträge sind zu richten an:

  • Stadt Köln
    Amt der Oberbürgermeisterin
    Büro für Europa und Internationales
    Unter Goldschmied 6
    50667 Köln

Anträge können auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bitte senden Sie die Unterlagen an die unten angegebene E-Mailadresse.

Antrag auf Projektförderung "Fairer Handel" Formular zur sicheren Übermittlung des Antrags Eine-Welt Stadt Köln

Der/ die Absender*in muss klar erkennbar und der Antrag unterschrieben sein. Bitte nutzen Sie zur Übermittlung des Antrages das sichere Kontaktformular und fügen Sie die Antragsunterlagen als Dateianhang bei.

Im Übrigen gelten in Hinblick auf die Übermittlung von Daten die Hinweise unter:

So erreichen Sie uns online

Zur Fristwahrung gilt das Datum der Zustellung der E-Mail unter der oben genannten Adresse.

3. Wer entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen?

Das Büro für Europa und Internationales entscheidet gemeinsam mit Vertreter*innen anderer Ämter und der Zivilgesellschaft (Fairtrade Deutschland e. V. und weitere) in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Antragsfrist. Das Ergebnis wird den Antragsteller*innen schriftlich mitgeteilt.

4. Welche Unterlagen müssen nach Abschluss des Projektes vorgelegt werden (Abrechnung und Verwendungsnachweise)?

Spätestens acht Wochen nach Abschluss eines bezuschussten Projektes sind dem Büro für Europa und Internationales vorzulegen:

  • ein Sachbericht
  • ein zahlenmäßiger Nachweis über die Kosten und Einnahmen (weitere Zuschüsse, Teilnahmebeiträge, Eintrittsgelder et cetera)
  • eine Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung von Einzelnachweisen

Der Sachbericht muss die Durchführung des Projektes darstellen. Es muss erkennbar sein, dass das Projekt gemäß Antrag umgesetzt wurde und dass die Förderziele erreicht worden sind. Sofern das Projekt in der beantragten Form nicht durchgeführt wurde und/oder die Ziele nicht erreicht wurden, ist dafür eine kurze Begründung abzugeben. Als Nachweis für die Durchführung können unter anderem Presseartikel, Bildmaterial, Publikationen, Teilnehmerlisten dienen.

Der Nachweis über die Kosten muss eine tabellarische Übersicht über die Ausgaben und Einnahmen entsprechend dem bei Antrag vorgelegten Finanzplan enthalten. Es müssen keine Einzelbelege, beispielsweise Quittungen, Stundennachweise, Kontoauszüge oder sonstigen Nachweise vorgelegt werden (einfacher Verwendungsnachweis).

Die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger verpflichtet sich, alle Unterlagen und Nachweise bis sieben Jahre nach Abschluss des Projektes aufzubewahren. Die Nachweise und Belege sind uns auf Anfrage vorzulegen. Die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger muss eine unterschriebene Erklärung über die Ordnungsmäßigkeit seiner Angaben und der Mittelverwendung abgeben, siehe oben.

Das Büro für Europa und Internationales kann im Rahmen des Bewilligungsbescheides von den vorangegangenen Regelungen abweichende Bestimmungen festlegen.

Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung von Einzelnachweisen Abrechnungsbogen der Stadt Köln - Fairer Handel Projektförderung

5. Wann wird der Zuschuss überwiesen?

In der Regel werden beantragte Zuschüsse erst nach Bewilligung des Projektes überwiesen. Die Überweisung kann nur auf ein in Deutschland geführtes Konto überwiesen werden. Eine Barauszahlung von Zuschüssen ist nicht möglich.

6. Datenschutz

Mit Antrag auf eine Förderung akzeptiert die Antragstellerin oder der Antragssteller folgende Datenschutzerklärung:

7. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinie tritt ab sofort in Kraft.