Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um Zuweisungen der Länder an die Kommunen. Diese werden nach einem Schlüssel verteilt, der im jeweiligen Finanzausgleichsgesetz beziehungsweise Gemeindefinanzierungsgesetz festgelegt ist. Zur Berechnung der Schlüssel werden die Finanzkraft und die Steuerkraft der Kommunen gegenübergestellt. Mit diesen Zuweisungen sollen die Unterschiede in der Finanzkraft der Kommunen ausgeglichen werden.