Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.


Wer muss Hundesteuer zahlen?

Nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 30. September 2022 muss Hundesteuer zahlen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung in Köln einen Hund hält.

Die Anmeldung zur Hundesteuer können Sie bequem im Online-Verfahren erledigen.

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Hundesteuersatzung
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Hiervon ausgenommen sind Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (zum Beispiel zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel). 

 

Gibt es Ermäßigungen oder eine Befreiung von der Steuer?

Eine Ermäßigung kann beantragt werden durch Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), so

  • bei Hilfe zum Lebensunterhalt
  • bei Erwerbsminderung oder bei
  • Grundsicherung im Alter

Empfänger*innen von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV) steht eine Ermäßigung der Steuer nicht zu.

Eine Befreiung von der Hundesteuer können Sie beantragen für:

  • Rettungshunde
  • oder für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent dienen. Die Hunde müssen hierfür eine besondere Ausbildung nachweisen, die geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zu diesen Hunden zählen beispielsweise Blindenführhunde.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 156 Euro.

Sie wird halbjährlich am 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 1. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.

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Weitere Informationen

Für Rückfragen zur Hundesteuer oder zur Haltung von Hunden stehen Ihnen das Steueramt sowie die Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

 

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Hundesteuer wenden:

E-Mail:                     Hundesteuer@Stadt-Koeln.de
Telefonnummer:   0221 / 221-21760

Bereich Hundesteuer
Ordnungsamt, Fachdienststelle Hundehaltung