Kann eine Kommune keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufstellen. In diesem Haushaltssicherungskonzept wird der Zeitpunkt bestimmt, bis zu dem der Haushalt wieder ausgeglichen sein wird.

Der Haushaltsausgleich muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederhergestellt werden. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen.