Die Gewerbesteuer (geläufige Abkürzung GewSt) ist die wichtigste direkte Einnahmequelle der Kommunen. Die Gewerbesteuer ist von den ortsansässigen Gewerbebetrieben zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind die landwirtschaftlichen Betriebe und die freiberuflich Tätigen.

Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Eine ertragsunabhängige Besteuerung zeigt sich in den Gewinnhinzurechnungen, die bestimmte Finanzierungskosten in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage einbeziehen. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde diese substanzbesteuernde Komponente ausgeweitet, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen.

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach den erzielten Erträgen und der Höhe des arbeitenden Betriebskapitals. Berechnet wird die Gewerbesteuer in zwei Schritten:

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt. Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen.

Dieser deutschlandweit einheitliche Steuermessbetrag, beziehungsweise der Zerlegungsanteil, wird dann von der Gemeinde mit einem von ihr festgesetzten Hebesatz multipliziert und als Gewerbesteuer erhoben.

Der Bund und die Länder werden mit einer Umlage von derzeit rund 15 Prozent am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.

Geschichte der Gewerbesteuer

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Gewerbesteuer wenden:

E-Mail:                     Gewerbesteuer@Stadt-Koeln.de
Telefonnummer:   0221 / 221-21461