Im Gegensatz zu den Steuern gibt es für den Begriff Gebühren keine bundesrechtliche Erklärung. Allgemein versteht man Gebühren jedoch als Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung, Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit der Verwaltung erhoben werden. Gebühren erhebt eine Gemeinde auch für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.
Verwaltungsgebühren entstehen beispielsweise bei Erteilung von Erlaubnissen, Auskünften oder Bescheinigungen oder bei Anfertigung von Beglaubigungen, Abschriften und Auszügen.
Wenn ein*e Bürger*in öffentliche Einrichtungen oder Anlagen nutzt, spricht man von der "Nutzung eines komplexen Leistungsangebotes einer organisatorisch abgegrenzten Einheit". Beispiele hierfür sind Benutzungsgebühren Abwasser- und Müllgebühren, aber auch Benutzungsgebühren für öffentliche Schwimmbäder.
Im Gegensatz zu den Steuern ist bei Gebühren das Merkmal der Gegenleistung entscheidend. Nur wer tatsächlich öffentliche Einrichtungen und Anlagen beziehungsweise eine Leistung der Verwaltung in Anspruch nimmt, muß eine Gebühr bezahlen.
Grundbesitzabgaben in Köln
Hier haben wir Ihnen die vier Grundbesitzabgaben in Köln zusammengestellt. Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung.
Die Fälligkeit für die Abwassergebühr, die Abfallgebühr, die Straßenreinigungsgebühr und die Grundsteuer richtet sich in Köln nach den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer. Diese ist in vier Teilen einmal pro Quartal zu zahlen und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.