Zu den kommunalen Abgaben zählen Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben.

Die Berechtigung der Stadt Köln, Abgaben von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gewerbetreibenden und Unternehmen zu erheben, ergibt sich aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, die in Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Gebührensatzung aufzustellen, damit sie ihre Abgaben rechtmäßig erheben können.