Dem Gesundheitsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestsens 20 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Ralf Unna.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-23820
Entscheidungsbefugnisse
Der Gesundheitsausschuss entscheidet über:
- Planung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
- Erwerb von Fahrzeugen und Geräten im Bereich des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät;
- Planung städtischer Gesundheitseinrichtungen;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Gesundheitseinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
- Erstellung von Richtlinien einschließlich Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich.
Vorberatung
Der Gesundheitsausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne von § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Feuerwehrsatzung, Rettungsdienstsatzung;
- Grundsatzfragen in Gesundheitsangelegenheiten;
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
- Grundsatzfragen der Planung, Koordination und Versorgung im Psychiatrie-, Suchtkranken- und Drogenabhängigenbereich;
- Grundsatzfragen der kommunalen Gesundheitsförderung und der Gesundheitsförderung und sozialkompensatorischen Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche;
- Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umweltschutzes;
- Kommunale Gesundheitskonferenz;
- Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens.