Die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur ist Elfi Scho-Antwerpes.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-23657
Entscheidungsbefugnisse
Dem Ausschuss Kunst und Kultur wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Planung von städtischen Kultureinrichtungen
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Kultureinrichtungen bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Kultureinrichtungen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Erwerb von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive bei Kaufpreisen von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro; Festlegung eines Limits bei der Ansteigerung von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Förderkonzepte für die Kulturbereiche
- Abbruch und Aufstellung von Denkmälern (beispielsweise Baudenkmäler, Standbilder), Kunstwerken, Brunnen und ähnlichem sowie deren Standortbestimmung und -gestaltung bei Kosten bis einschließlich 1,5 Millionen Euro (die Empfehlungen des Kunstbeirates sind zu berücksichtigen)
- Restaurierung von Denkmälern (beispielsweise Baudenkmäler, Standbilder), Kunstwerken und Brunnen und ähnlichem sowie von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Angelegenheiten nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DenkmalSchG NRW), soweit nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt
- Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Museen
- Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) zur Förderung der Erhaltung von kirchlichen und profanen Bauten
- Verteilung der Mittel zur Förderung der Erhaltung von kirchlichen und profanen Bauten
- Betriebskostenzuschüsse für nichtstädtische Einrichtungen in den Bereichen Musik, Literatur, Film, bildende Kunst, Wissenschaft und Forschung
- Betriebskostenzuschüsse für freie und private Theater in Köln nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 1. Februar 2001, Tagesordnungspunkt 9.4, Beschlussbuch-Nummer 1279 (Konzept zur Förderung der freien und privaten Theater in Köln)
Vorberatung
Der Ausschuss Kunst und Kultur ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung städtischer Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe l Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme städtischer Kultureinrichtungen
- Satzungen und Benutzungsordnungen für städtische Kultureinrichtungen
- künstlerische Gestaltung in Verbindung mit städtischen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum und bei stadtplanerischen Überlegungen
- Angelegenheiten der Film- und Medienkunst sowie kulturwirtschaftliche Projekte