Dem Digitalisierungsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 21 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Manuel Uwe Froh.


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Entscheidungsbefugnisse

Der Digitalisierungsausschuss entscheidet über:

  1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Projekten der Digitalisierung beziehungsweise der digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung in Höhe von mehr als 300.000 bis zu 1,5 Millionen Euro;
  2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung beziehungsweise zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 bis zu 1,5 Millionen Euro;
  3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung beziehungsweise zur digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung der Stadt von mehr als 300.000 bis 1,5 Millionen Euro;
  4. Bei einer Summe von 50.000 bis 300.000 Euro ist der Digitalisierungsausschuss über die zuvor genannten Punkte zu informieren;
  5. Thematisch betroffene Fachausschüsse werden vorberatend eingebunden.

Vorberatung

Insbesondere in folgenden Angelegenheiten ist der Digitalisierungsausschuss vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Gründung, Erwerb oder Veräußerung oder Kündigung von Mitgliedschaften und Unternehmensbeteiligungen mit Schwerpunkt Digitalisierung;
  2. Grundsatzfragen der Digitalisierung beziehungsweise der digitalen Transformation und deren strategischer Ausrichtung, insbesondere bei Angelegenheiten der schulischen und außerschulischen Bildung, der Smart City, der Open Source Strategie, der digitalen Teilhabe, dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datenkommerzialisierung, der digitalen Diskriminierung, der digitalen Infrastruktur insbesondere der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, im Bereich des e-Sport, des eGovernment und des open Government.