Der Rat hat am 16. Mai 2024 die "Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim" beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt am 3. Juli 2024 ist die Aufhebung seit dem 4. Juli 2024 rechtsgültig. Bauliche Vorhaben stehen dort nun nicht mehr unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Zum Hintergrund
Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung hatte der Rat am 30. Mai 1996 die "Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim" beschlossen( § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch). Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt erlangte die Satzung am 6. August 1996 ihre Rechtsgültigkeit.
Wenn die Anwendungsvoraussetzungen für eine solche Satzung nicht mehr vorliegen, müssen wir diese aufheben. Zur Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Stegerwaldsiedlung hatten wir im Mai 2023 das Büro LPG beauftragt. Anhand der Analyse von Sekundärdaten, einer repräsentativen Haushaltsbefragung, adressscharfen Ortsbegehungen und Gesprächen mit Expert*innen hat die LPG festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen und Steuerungswirkung der Satzung nicht mehr gegeben sind. Wesentlicher Grund hierfür war, dass ein bauliches Aufwertungspotenzial, das mit dem sozialen Erhaltungsrecht gesteuert werden kann, in der Stegerwaldsiedlung nicht mehr gegeben ist. Damit entfiel eine der wesentlichen Voraussetzung zur Anwendung einer Sozialen Erhaltungssatzung. Der Fortbestand der Satzung ist somit weder angemessen noch geeignet, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Stegerwaldsiedlung zu schützen.
Als Konsequenz hat der Rat am 16. Mai 2024 die "Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim" beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt am 3. Juli 2024 ist die Aufhebung seit dem 4. Juli 2024 rechtsgültig. Bauliche Vorhaben stehen dort nun nicht mehr unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.