Das Gebiet Ehrenfeld Ost gehört mit seiner typischen Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu den attraktiven Wohnstandorten in Köln. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Rat am 7. Dezember 2023 die Soziale Erhaltungssatzung für das Ehrenfeld Ost beschlossen, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch. Nach Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt ist die Satzung am 25. Januar 2024 in Kraft getreten und somit gültig.
Das Gebiet Ehrenfeld Ost wird im Wesentlichen vom Ehrenfeldgürtel, der Subbelrather Straße, der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße eingegrenzt.